Hitler als Whatsapp-Profilbild?

4 Antworten

NS-Symbole sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt aber gegen ein Portrait von Adi wird man aber nichts machen können, außer sich auf das Urheberecht beziehen. Solang kein Hackenkreuz dran, da es ja als verbotenes Symbol gilt.

Kommt drauf an, wer die Rechte an diesem Bild hat. Urheberechtsverletzungen können teuer werden.

Ein Bild von Hitler ist nicht strafbar. Das Hakenkreuz-Symbol  darf nicht dargestellt werden.

In Deutschland kann das zu einer Strafe führen, in Österreich könnte es normal sein, ist schließlich ihr Landsmann. :-)

http://www.infranken.de/regional/nur_saalezeitung/19-Jaehriger-postet-Hitlerbild-auf-Facebook;art156736,942692

Lustig bist ! 

Bei dem Beispiel von deinem Link geht es aber um die Symbole, nicht um die Gesichter.

Wegen des dreimaligen Verwendens verbotener Nazisymbole muss er 500 Euro in (50-Euro-)Raten zahlen.

Bei den Fotos ging es laut Link um Kopfbilder. Also solange man nicht am Kragenspiegel oder einer eventuellen Kopfbedeckung NS Symbole sieht fallen solche Fotos nicht unter die Verbreitung von NS Symbolen. Höchstens unter das Urheberrecht.

..möchte Antworrrten aber meine Zeit läuft..und läuft..un..