Hinweis auf Tier-Haare bei gebrauchter Kleidung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin auch allergiker und frage deshalb grundsäzlich beim Verkäufer vor einer Gebotsabgabe nach. Soviel ich weiß gibt es Keine Informationspflicht ggü. dem Käufer/Bieter es sei denn er fragt nach dann ist wahrheitsgemäß zuantworten ansonsten wäre es eine arglistige Täuschung.

Nein diese Informationspflicht besteht m.E. nicht als Bringschuld, erst recht nicht, wenn es sich um Kleidung handelt, die in der Maschine waschbar ist (was ja die Regel ist).

Nach dem Waschen hat sich das Problem ja dann erledigt.

Das ist leider nicht der Fall....nach dem Waschen hat sich sowas für die meisten Allergiker eben nicht erledigt.

Wenn Du die Allergie hast, dann ist es meiner Meinung nach an Dir nachzufragen, wenn im Angebot nichts steht!

Du hast nur das Recht auf eine Rücksendung zu bestehen, wenn du ihn vor ablauf der Auktion danach fragst und er eine bewußt falsche Auskunft gibt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet es von sich aus anzugeben. Wenn es nicht in der Artikelbeschreibung steht, würde ich Grundsätzlich nachfragen.

Du kannst nur was bewirken wenn du mit dem Käufer über Ebay geschieben hast und er dir versichert hat das da keine drauf sind. Ansonsten muss e snicht in der Auktion angegeben sein wenn es ein Privatverkäufer ist. Wasch sie einfach mal, dann sollten die rausgehen (hab selber 3 Katzen und einen Hund und das klappt hervorragend)

Das klappt auf keinen Fall - wir haben es mehrfach versucht. Der Allergie-Auslöser scheint nicht tot zu kriegen. Die Haare an sich sind zwar weg - aber die Reaktion ist trotzdem da. :-( Aber vielen Dank für deine Antwort.