Hilft bei Arbeitsunfall die private Unfallversicherung?

8 Antworten

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bei einem Arbeitsunfall regelt die Berufsgenossenschaft des Betriebes die Übernahme der Kosten, denn über die beiträge des Arbeitgebers sind alle seine Arbeitnehmer dort gegen Berufs- und Wegeunfälle versichert. Wenn dieser Arbeitsunfall länder als 3 Tage Krankmeldung nach sich zog, dann ist der zutsändigen Berufsgenossenschaft der Unfall mittels Unfallbericht detailliert zu melden. Dafür gibts einen extra Meldebogen, den die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit dir ausfüllt, eine Kopie verbleibt beim Arbeitgeber und der Unfallbericht wird an die BG abgesendet. Wichtig ist dabei eine komplett richtige Unfallmeldung, also auch ggf Zeugen des Unfalls mit angeben, um so schneller geht die Regulierung von statten. Ansonsten gibts Nachfragen und Klärungsbedarf. Die private Unfallversicherung ist nicht zuständig für die Regulierung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen - Wegeunfälle sind die direkten Fahrten zur Arbeit und von Arbeit nach Hause - ohne Umweg - direkt. machst einen Zwischenstopp zum Shoppen oder poppen ddann ist es Sache der Unfallversicherung und oder Haftpflicht des Unfallverursachers. Es liegt übringens im Verantwortungsbereich deines Chefs den Unfall zu melden, bzw ín jedem Unternehmen mit mehreren mitarbeitern gibts einen Fasi, der das zu erledigen hat, ggf zusammen mit dem Personalbüro. Also nerve denen boss....

sehr interessante Meinungen hier. Ich fasse mich mal kurz:

Natürlich bekommt er BEIDES, denn es war ein Arbeitsunfall und da geht die BG vor .. und diese behandelt fast schon besser als die private KV -- DAZU leistet aber auch die private Unfallversicherung, d.h. man bekommt tatsächlich beides!! Z.B. Krankenhaustagegeld, Schmerzensgeld, Lohnausfall etc. pp

Sollten noch Fragen zum Thema Unfall sein, dann habe ich hier etwas Interessantes von der Bayerischen zu lesen -- sie haben nämlich die " Unfallwelt " eine geniale Kombination aus Summenunfall + Schadensunfall, mit einer Leistung ab bereits 1 % !! 

http://berlin-versicherung.com/unfallversicherung-leistungen/

Liebe Grüße

Stockmann

Eine private Unfallversicherung zahlt die Invaliditätsleistung nur aus, wenn ein bleibender Schaden zurückbleibt. Dieser bleibende Schaden - egal ob Arbeitsunfall oder irgendein anderer Unfall - muss innerhalb eines Jahres eintreten und festgestellt werden - die Pflicht zur unverzüglichen Meldung bleibt von dieser Frist aber unberührt.


Wenn sich die Versicherung nach der Meldung noch nicht gezuckt hat, liegt es i.d.R. daran, dass man - je nach gemeldetem Unfall - davon ausgeht, dass Sie noch im Krankenhaus liegen oder in sonst einer Art der Behandlung sind. Da möchte man Sie mit Formularen nicht weiter belasten.


Alternativ kann es auch sein, dass der zuständige Außendienstmitarbeiter oder Makler die Geschichte mit der Jahresfrist auch kennt und erst mal abwartet, ob sich bei Ihnen überhaupt eine ersatzpflichtige Dauerbeeinträchtigung einstellt. Heilt die Verletzung nämlich ohne Folgen vollständig aus, gibt es - außer einem eventuell versicherten Verletztengeld oder dem Krankenhaustagegeld - nämlich kein Geld von der privaten Unfallversicherung. Und da die Meldung - zumindest wenn Sie von einem Ausschließlichkeitsvertreter betreut werden - auch als der Gesellschaft zugegangen gilt, hat das für Sie in dem Fall auch keinen Nachteil. Wenn Sie aber einen Makler haben, würde ich dem mal in den Hintern treten ...

Die meisten privaten Unfallversicherungsverträge fragen nicht danach, ob es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt. Sie werden bei vorliegen eines Unfalls leisten (auch zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung), sofern ein bleibender Körperschaden eingetreten ist oder z.B. bei erforderlicher stationärer Behandlung ein eventuell vereinbartes Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Achtung: Die Schadenmeldung soll "unverzüglich" erfolgen, also möglichst binnen 48 Stunden. Es gibt aber auch reine "Freizeit-Unfallversicherungen", z.B. im Zuge einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Diese würde bei einem Arbeitsunfall nicht greifen. Du solltest aber Deiner Police entnehmen können, um welche Art der Unfallversicherung es sich handelt.

Schlaumeier1012  19.06.2010, 11:47

So ist es!!!

LeLLide55  20.06.2010, 09:41
@Schlaumeier1012

das ist grundverkehrt, weil nämlich allein schon die Schwere des Arbeitsunfalls ausschlaggebend ist. Und dann wird jeeeder private Unfallversicherung die Leistung verweigern. Zum Beispiel wenn der AU so schwer ist das der Betroffene keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann. Was glaubt ihr denn wer dann die Unfallrente bezahlt?? Die Unfallversicherung?? Mitnichten. Mir schwant, dass hier einige "Experten" aus der Versicherungsbranche sind und hier nur eine der unnötigsten Versicherungspolicen an den Mann/Frau bringen wollen, da diese eine dicke Provision einbringt. Arbeitsunfall = Berufsgenossenschaft...daran gibet nix zu rütteln. Und wenn ihr nicht glaubt, dann googelt mal nach Prouzessen die z.B. die HUK angestrengt hat um Leistungen gerade bei der UV zu verweigern...

hyfi01  19.06.2010, 16:40

Vorbildlich - an die Freizeitunfallversicherungen hab ich gar nicht gedacht ... Wobei diese aber fast das gleiche wie eine normale Unfallversicherung kosten, wenn ich mich recht erinnere - und allein deshalb eigentlich schon einer sehr detaillierten Begründung im Beratungsprotokoll bedürfen ... :)

wenn es auf der arbeit oder auf dem weg zur arbeit (ohne umweg) passiert ist haftet die versicherung des arbeitgebers.

wenn du selbst noch eine solche versicherung hast und diese informiert hast müsstest du erst post von denen erhalten wenn du rechnungen und befunde eingereicht hast.

hyfi01  19.06.2010, 16:34

Da die Unfallversicherung eine Summenversicherung mit abstrakter Bedarfsdeckung ist, sind Rechnungen nicht notwendig, um eine Leistung zu erhalten. Befunde aber schon, und zwar innerhalb der Frist zur Feststellung der bleibenden Invalidität und deren Grad.