Hilfe zum Arbeitszeugnis als Assistentin der Geschäftsführung?

3 Antworten

  1. Wenn das mal nicht ein selbst verfasstes Zeugnis ist.
  2. Ein Zeugnis kann nur dann seriös bewertet werden, wenn es komplett, Wort für Wort, hier natürlich anonymisiert, vorliegt. Komplett heißt: Von der Überschrift bis Datum. Ein Ausschnitt ist nie repräsentativ für das gesamte Zeugnis. Überall, aber auch wirklich überall, können auf- oder abwertende Formulierungen und Zusatzinformationen enthalten sein, die dem Laien oftmals entgehen.

Und der Rest? Man kann Zeugnisse nur dann ordentlich bewerten, wann man sie vollständig liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum. Denn überall dort können Informationen enthalten sein, die für die Einschätzung des Zeugnisses wichtig sind.

Wie ist die Überschrift? Wie ist die zusammenfassende Leistungsbeurteilung? Wie wird das Sozialverhalten beschrieben? Ist das ein Zwischenzeugnis oder ein Schlusszeugnis?  Gibt es eine Schlussformel? Wie ist das Ausstellungsdatum?

Eine Assistentin der Geschäftsführung sollte wissen, dass man ein Arbeitszeugnis nur insgesamt beurteilen kann - sonst ist bzw. war sie fehl am Platz!

Das ist von den Formulierungen her ein sehr gutes Zeugnis.

Für meinen Geschmack aber zu ausführlich. Das passt eher zu einer Praktikantin ... - Das eine Assistentin der Geschäftsführung Gesprächsnotizen machen kann muss nicht im Zeugnis stehen. Das ist ja wohl selbstverständlich.

Es muss aber in der Schlusszeile noch stehen: Frau ... verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir wünschen Ihr für die Zukunft alles gute. (Ein zufriedener Arbeitgeber drückt im Zeugnis sein Bedauern über den Weggang aus.)

bzw. wenn es sich um ein Zwischenzeugnis handelt muss auch das vermerkt sein.

Es muss aber in der Schlusszeile noch stehen: Frau ... verlässt uns auf eigenen Wunsch.

Oh, du weißt, dass die Fragestellerin selbst gekündigt hat?

Die Schlussformel sollte den Wechselgrund beinhalten

Am Ende muss das (positive) Zeugnis eine Schlussformel bestehend aus ein bis zwei Sätzen enthalten, die einen positiven Wunsch sowohl für die weitere berufliche wie auch die private Zukunft formuliert.

Zum Beispiel:

„Das Arbeitsverhältnis wurde aus betriebsbedingten Gründen beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit

Frau XY eine ausgezeichnete Mitarbeiterin verlieren. Wir danken ihr

für ihre bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft

weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“

Die beste Beendigungsformel lautet "verlässt uns auf eigenen Wunsch/trennt sich auf eigenen Wunsch von uns". Sie signalisiert eine Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Begründungen für die Beendigung des

Arbeitsverhältnisses dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers

angegeben werden. Begründungen wie "um im Ausland die Sprachkenntnisse zu vervollkommnen" klingen gut. Sie werden aber zum Bumerang, wenn die Pläne nicht realisiert werden!!!

Wenn der Arbeitgeber zudem noch betont, dass er sich eine Zusammenarbeit in der Zukunft wieder vorstellen kann, dann ist das das i-Tüpfelchen eines positiven Zeugnisses.

@Savannah1

@Savannah1: was welche Schlussformulierung zu bedeuten hat, brauchst du hier wohl weder einem "DarthMario72" noch anderen, die etwas von Arbeitszeugnissen verstehen, erklären....  

Und ob 

Das ist von den Formulierungen her ein sehr gutes Zeugnis.

tatsächlich zutreffend ist, kann man nur seriös beurteilen, wenn man das komplette Zeugnis gelesen hat. 

@Savannah1

Ein Satz wie "Das Arbeitsverhältnis wurde aus betriebsbedingten Gründen beendet" ist nicht Teil der Schlussformel.

In einer Schlussformel findet man ggf. Dank für die geleistete Arbeit, Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters und Zukunfts- und Erfolgswünsche. Eine solche Schlussformel ist aber kein zwingender Bestandteil des Zeugnisses und daher auch nicht gerichtlich durchsetzbar.

P. S.: Wenn man schon irgendwo im Netz kopiert, sollte man auch die Quelle angeben.

@DarthMario72

Wenn man schon irgendwo im Netz kopiert

Ja, der große Häuptling "Fremde Feder" ist allgegenwärtig.

@rotreginak02

Konstruktive Kritik ist gute Kritik. Danke, ich werde nächtes Mal umsichtiger beim schreiben sein.

Ich war 5 Jahre in der Personalabteilung beschäftigt. Es ist mir vollkommen unbekannt, dass man im Zeugnis z.B. nicht den Grund für das Ende des Beshäftigungsverhältnisses angibt ....