Hilfe, wir möchtem im Bebauungsplan ein Baufenster ändern!?
Hallo Ratgeber,
meine Frau und ich haben folgendes Problem: Das Baufenster des ererbten Grundstücks meiner Frau muss geändert werden. Der Bebauungsplan mit Baufenster wurde 1963 aufgestellt.. Die Teilung des Grundstücks erfolgte mit Genehmigung 1983. Nach der Teilung verläuft das Baufenster über drei verschiedene Grenzen der Eigentümer von den anderen Grundstücken. Unser Grundstück ist das einzige unbebaute und ist 800 qm groß und ist eine Baulücke. Ein Grundstücksbesitzer unterschreibt keine Befreiung mit der Begründung: Es geht nicht um Euch, es geht gegen die Behörde, weil ich diese hasse. Wir halten das für eine faule Ausrede. Hat schon JEMAND etwas ähnliches erlebt ? Wir bitten um Ratschläge, wie wir weiter vorgehen können. Es grüßen aus Bielefeld I. u. H. S
1 Antwort
Das Baufenster ist die Fläche, innerhalb der ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf (überbaubare Grundstücksflächen). Das Baufenster wird im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt. Baufenster werden durch Baugrenzen, Baulinien und Bebauungstiefen begrenzt. Innerhalb des Baufensters darf das Gebäude mit der zulässigen GRZ errichtet werden. Wenn der Nachbar nein sagt, ist deine einzige möglichkeit den Bebauungsplan ändern zu lassen, ob es geht weiß ich zwar nicht aber ich denke das der Bebauungsplan nach so langer Zeit überholt sein dürfte.Es hat sich ja nach der Teilung alles geändert. MFG lukyhardy
Hallo lukardy, zunächst bedanke ich mich für Deine Antwort. Da es sich um einen Härtefall handelt, werden wir am Montag im Bauamt vorsprechen und um Änderung des Bebauungsplans bitten, zumal das Baufenster grenzüberschreitend über 3 verschiedene Grundstücke eingezeichnet ist. Viele Grüße aus Bielefeld Heinz