Hilfe! Wildunfall Teilkaskoschaden was tun beim wirtschaflichen Totalschaden?!

4 Antworten

wenn das Auto weniger Wert hat als die Reparatur kosten würde, dann ist dies ein Totalschaden! Du bekommst immer maximal den Restwert des Fahrzeugs erstattet. Wenn du es reparieren lassen willst mußt du entweder den Rest selbst bezahlen oder versuchen eine billiegre Werkstatt zu finden, die es auch für den Restwert repariert. Wenn du es nicht in einer Werkstatt gegen Rechnungen machen läßt, kann die Versicherung die Mehrwertsteuer einbehalten. Dann bekommst du 19% weniger. Zusätzlich kannst du aber noch Geld bekommen für die Zeit in der das Auto in der Werkstatt ist (Ausfallgeld).

Lulabonny 
Fragesteller
 04.12.2014, 15:11

Ok das Auto ist ja so gesehen seit dem Unfall nun ausgefallen. Und wurde auch zur Werkstatt abgeschleppt. Die Rechnung liegt schon bei der Versicherung. Am 20.11.2014 ist das passiert, bekomme ich jetzt auch Ausfallgeld? muss ich das beantragen?

Mismid  04.12.2014, 15:12
@Lulabonny

Hab die Frage noch mal gelesen. Bei einem Kaskoschaden bekommst du so weit ich weiß gar kein Ausfallgeld

Lulabonny 
Fragesteller
 04.12.2014, 15:17
@Mismid

Also hab ich das richtig verstanden wenn das mein bekannter macht.

Dann bekomme ich den Restwert des Autos ohne 19% Mwst ausgezahlt....

und die restlichen Kosten muss ich selbst übernehmen..... wenn der wagen aber repariert ist muss ich das melden weil er ist ja kein wirschaftlicher totalschaden mehr.... was muss ich dann mit der Versicherung noch klären?

Mismid  04.12.2014, 15:25
@Lulabonny

nein der Versicherung ist es dann egal, wenn sie bezahlt hat. Du müßtest es ja nicht reparieren lassen und würdest das Geld trotzdem bekommen

Lulabonny 
Fragesteller
 04.12.2014, 15:31
@Mismid

Dankeschön! Ich glaube ich hab es jetzt verstanden

Wenn Du meinst, dass der Wert zu niedrig geschätzt wurde, könntest Du dem Gutachten widersprechen und selbst eines beauftragen. Das müsstest Du erst mal aus eigener Tasche vorstrecken und ggf. auf eine höhere Erstattung klagen.

Was aber auch ein beträchtliches Risiko bedeuten würde.

Die Versicherung erstattet Dir den Zeitwert des Wagens (den der Gutachter auch geschätzt hat) minus dem Restwert des kaputten Autos (für den Du es ja bei einem Händler oder Verwerter los werden kannst).

Ob Du das so machst, ob Du Dir von der Erstattung das Auto reparieren oder ein Flugzeug draus bauen lässt, ist Deine Entscheidung.

Bekomme ich nun noch was von der Versicherung?

Wenn in deinen Versicherungsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, solltest du von deiner Versicherung bekommen:

Geschätzter Wert des Autos vor dem Unfall - Rest-/Schrottwert*

*der Gutachter schätzt auch, was du von einem Schrotthändler o.ä. für den Unfallwagen bekommen könntest

Lulabonny 
Fragesteller
 04.12.2014, 15:30

Hmm ich hab dem Wagen 2010 für 10.000€ mit 34.000km Kilometerstand bekommen bekommen obwohl er 13000 gekostet hat weil ich ohne diese Gebrauchtwagengarantie den erworben hab. Seit vier Jahren fahr ich ihn schon und seit dem hab ich das Radio gewechselt und es teilfoliert, der Kilometerstand ist jetzt 149.000km . Ich würde denken die geben mir Maximal ----> 2.000 - 500 = 1500€ Auszahlung oder wie? heul das ist viel zu wenig für mein Baby. :(

Du kannst den Schaden über deine Teilkasko beheben lassen solange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Leistungsgrenze ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert.

Wirtschaftlicher Totalschaden heißt das die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert geringer ist als die Reparaturkosten.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert so erhälst du von deiner Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert abzüglich deiner Selbstbeteiligung und einem eventuellen Mehrwertsteueranteil aus dem Wiederbeschaffungswert (Differenzbesteuerung). Was du nachher mit dem Geld machst belibt dir überlassen, du kannst ihn auch selber mit Hilfe des Bekannten reparieren. Sollte diese Reparatur erfolgen, dann muß sie dokumentiert werden für zukünftige Schäden!