Hilfe! Versehentlich Fahrerflucht begangen! Was tun?

7 Antworten

Gehe zum Anwalt! Wenn zwischenzeitlich die Polizei kommt, musst Du nur die Personalien aufnehmen lassen, ansonsten verweigere die Aussage! Ggf. könntest Du dich sogar unwissentlich selbst belasten. Das hört sich zwar  recht streng an, aber du riskierst angezeigt und im schlimmsten Fall wegen Fahrerflucht verurteilt zu werden. Deshalb nochmal: Anwalt einschalten, auch wenn es hinterher Gebühren kostet, wenn Du nicht (verkehrs-) rechtschutzversichert bist.

Viel Erfolg!

Wenn du das einfach so erklärst, wie du es uns soeben geschildert hast, dann ist das sicher nicht "Fahrerflucht". Vor allem nicht, wenn es keinen Personenschaden gegeben hat.

Wenn du also auf Nummer ganz sicher gehen willst, dann meldest du das der Polizei. Dass du beim anderen Auto nachgeschaut und nichts gesehen hast, ist absolut richtiges Vorgehen. Dann hast du selber bei dir zuhause einen Kratzer entdeckt und musst daher nun annehmen, dass wohl/vielleicht doch das andere Auto auch was abbekommen hat. Du bist zurückgefahren, um dich zu melden - leider war das Auto nicht mehr dort. Also meldest du dich jetzt via Polizei. Das ist doch 'perfekt' :-)

Die andere Möglichkeit ist, nichts zu unternehmen: Die Chance, dass dir jemand 'draufkommt' ist gegen Null. Aber ob zu selber - als ehrlicher Mensch - damit gut schlafen kannst, ist eine andere Geschichte.

Vielen lieben Dank für die Antwort! Werde jetzt noch warten bis gleich jemand nach Hause kommt und da mit mir hingeht, fühle mich allein dazu gerade nicht in der Lage, bei ein paar von den anderen Antworten fühle ich mich, als ob ich gleich ins Gefängnis kommen würde... 

@manini123

Werde jetzt noch warten

Ich würde einfach anrufen.
Wenn irgendjemand vor Dir anruft, dann wird es nicht besser.

Die andere Möglichkeit ist, nichts zu unternehmen: Die Chance, dass dir jemand 'draufkommt' ist gegen Null.

Nein.

Es genügt doch, wenn das irgendjemand gesehen und sich das Kennzeichen notiert hat.
Wenn dieserjenige jetzt ein rechtschaffener Zeitgenosse ist oder ein persönliches Interesse an der Klärung des Vorfalles hat, dann wird er das telefonisch der Polizei melden und die Dinge nehmen ihren Lauf.

Ich habe z.B. vor 2 Jahren mal beobachtet, wie der Fahrer eines Fahrzeuges, von einem öffentlichen Parkplatz auf die Strasse abbiegend, mit seiner Fahrzeugseite die Stossstangenecke eines an der Ecke geparkten Fahrzeuges mitnahm. Diese Berührung war nicht zu überhören. Der Fahrer des Fahrzeuges hielt an, betrachtete sein Fahrzeug und ging zu dem geparkten Fahrzeug, sah sich dieses an, ging wieder zurück zu seinem Auto - und fuhr weg.
Nun, ich habe davon 3 Fotos gemacht. Das Abhauen des Fahrers habe ich telefonisch der Polizei gemeldet. Die haben das am Telefon aufgenommen und riefen auch zurück, um noch einmal die Farbe des Autos zu erfragen. Im Fahrzeugschein steht ja immer irgendeine Farbe, die nicht zwingend zu der am Fahrzeug passen muss. Aber das Kennzeichen war eindeutig.

Der Fahrer des Fahrzeuges wurde ausfindig gemacht. Davon gehe ich aus. Er wird schon irgendwie seine Strafe bekommen haben. Die Höhe kenne ich nicht.
Dafür kenne ich ziemlich genau die Höhe des Schadens an dem geparkten Auto. Denn es war mein Auto. Ja, ich hätte hinlaufen und ein Fass aufmachen können, aber wozu? Ich habe die Tante wissentlich ins Messer laufen lassen können - und ich hatte eine gewisse Freude daran.

Das Ganze wurde mitbeobachtet von einem Menschen, der das auch mitbekam. Er war mein Zeuge. Er versichert mir, dass er nicht anders gehandelt hätte.

Allerdings bekam ich anschliessend Selbstzweifel, ob ich auch so gehandelt hätte, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht mir gehört hätte. Aber ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich das für jeden getan hätte. 
Jeder kann mal irgendwo gegen fahren. Kein Beinbruch. Aber wenn man das mitbekommt, dann sollte man sich so fair wie möglich verhalten. Genau dafür ist man doch versichert.

@godlikegenius

Also ich war jetzt bei der Polizei, habe das erzählt und die haben das alles aufgenommen und weitergeleitet. Halte das für eher unwahrscheinlich, dass noch was kommt, aber falls doch habe ich mich zumindest einigermaßen korrekt verhalten (dass es in dem Moment Fahrerflucht war, war mir ja wirklich nicht bewusst) und so werde ich heute Nacht auch ruhig schlafen können :-)

Man kann nicht versehentlich Fahrerflucht begehen.

  • Entweder hat man den Unfall nicht bemerkt oder bemerken können, dann ist der Straftatbestand i.d.R. nicht erfüllt,
  • oder man hat ihn bemerkt und sich unerlaubt entfernt.

Bei der Polizei anrufen ?

Ja. Evtl. kann dann von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen werden (§ 142 Abs. 3 StGB).

Abwarten und hoffen dass de Vorfall keine Konsequenzen hat ?

Das wäre natürlich Gambling und sehr riskant, denn wenn jemand dich gesehen hat wird der Staatsanwalt aktiv werden und du erhälst einen Strafbefehl und wahrscheinlich ein Fahrverbot (zzgl. Kosten des Verfahrens).

Ruhig bleiben...

Bei die Polizei, die nimmt alles auf.

Dir passiert nix :)

Ich glaube, der rechtlich korrekte Weg wäre die Meldung bei der Polizei :-/

Sollte Dich bei dem Vorfall jemand beobachtet haben könnte das ziemlichen Ärger geben.

Andere Ratschläge kann ich Dir leider aus moralischen Gründen nicht geben ;-)

Hier eine ähnliche Frage:

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Hoffe ich konnte helfen. Wünsche Dir alles Gute