HILFE Verdienstbescheinigung

Verdienstbescheinigung - (Versicherung, Gehalt, Krankenkasse)

6 Antworten

Hallo, du machst hier grad eine Milchmädchenrechnung auf. Grundsätzlich ist jede Abrechnung einzeln zu betrachten und keine Durchschnittszahlen zu bilden. Monatlich hast du ein Bruttogehalt, ein Steuerbrutto und ein Sozialversicherungsbrutto. Bei der Steuer kommt es auf Steuerfreibeträge und Einmalzahlungen (z.b. Weihnachtsgeld) an. Es wird die Steuer nach der Monatslohn oder Jahreslohnsteuertabelle (Einmalzahlungen) ermittelt. Bei der Sozialversicherung gibt es z. B. Beitragsbemessungsgrenzen die zu berücksichtigen sind, ist aber i. d.R. Prozentbetrag. Und dann gibt es noch Lohnarten die gesondert zu berücksichtigen sind. Und Gehaltsabrechnungen zu erklären und nachzuvollziehen ist eine spezifische Ausbildung. Heute können das leider nur wenige wirklich manuell weil die Computer einem das abnehmen. Annähernd kommst du hin wenn du brutto netto Rechner mit Einmalzahlungen dir im Internet suchst. Da kommst dann einigermaßen hin und kannst was nachvollziehen. Da aber Gehaltsabrechnungen alles im Jahr berücksichtigen und du meist bei den Rechnern das nicht vollständig eingeben kannst, kommt es zu Abweichungen. Probier es aber mal.

Der AV-Beitrag (in Österreich) beträgt für den Arbeitgeber 3%, für den Arbeitnehmer ist der Beitrag je nach Einkommen gestaffelt:

  • bis 1.246 € (2013 1219): 0% des SV-brutto
  • über 1.246 € bis 1.359 €: 1%
  • über 1.359 € bis 1.530 €: 2%
  • über 1.530 (2013: 1.497) €: 3%

Also kann der Prozentsatz der AV schwanken, der Prozentsatz der KV jedoch nicht.

eine frage hab ich aber noch. warum steht da jetzt plötzlich ein solidaritätszuschlag von 4 wenn doch weiter oben keiner erwähnt wird?

@kittykaotik

Der Soli beträgt 5,5% des Steuerbetrages.

Er wird erst erhoben, wenn die Lohnsteuer mehr als 81 €/Monat bzw. 972 €/Jahr beträgt.

Der Soli wird im vorliegenden Fall also nicht monatlich berechnet, da dafür der Steuerbetrag zu niedrig ist. Aber er wird auf die Gesamtsteuer des ganzen Jahres berechnet.

Den Soli sehe ich jetzt erst. damit kommt natürlich der in Österreich gestaffelte AV-Beitrag nicht in Frage. Den Soli gibt's ja in Österreich überhaupt nicht. Und dann gilt für die Lohnabrechnung ja, daß sie aus Deutschland sein muß. In Deutschland ist der AV-Beitragssatz aber auch für den Arbeitnehmer konstant.

Hallo,

ja, diese Abweichungen sind m.E. ungewöhnlich. Geht es um eine Abrechnung in Deutschland? Ggf. die Abrechnungen aller Vormonate danebenlegen und auf Besonderheiten achten. In der Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer und -geber nicht den gleichen Beitrag. In der Pflegeversicherung kann der PV-Zuschlag ab dem 23. Geburtstag für Differenzen sorgen.

Gruß

RHW

Sehr leichte Differenzen kann es durch Rundungen geben (1 oder 2 Cent pro Monat).

Wenn Du das Gesamtgehalt durch das Monatsgehalt dividierst, kommt 8,5 raus. Wenn Du das Gleiche mit allen anderen Beträgen machst, kommen ebenfalls Zahlen nah bei 8,5 heraus. Dein Freund hat also bisher in diesem Jahr 8,5 Monatsgehälter bekommen. Da die Beiträge für die verschiedenen Sozialversicherungen immer für gewisse Gehaltsbereiche gelten - also von vielleicht €1050 bis €1100 gleich sind - ergeben sich dort geringfügige Abweichungen.

ok das leuchtet mir ein =)

Da hat der Antwortgeber offensichtlich die Sozialversicherungsbeiträge mit der Lohnsteuer verwechselt.

Die SV-Beiträge werden (im Gegensatz zur LSt-Tabelle, die in Bereiche aufgeteilt ist) immer prozentual anhand des Beitragssatzes berechnet. Abweichungen können z.B. durch eine unterjährige Beitragsanpassung (vielleicht gerade bei der einschlägigen Krankenkasse dieses Arbeitnehmers) entstehen. Hier hilft eigentlich nur die Gesamtschau aller Abrechnungen, in dem man diese nebeneinander legt und nach der Abweichung forscht.

mir fällt eins ein: wenn man die unterschiedliche anzahl arbeitstage der monate nicht berücksichtigt, kann man leicht ins grübeln kommen. anteilmäßig verändert sich dann nämlich auch der betrag.

ja schon, aber was ich nicht verstehe ist folgendes:

die versicherungsbeträge die ich monatlich zu zahlen habe (RV, KV, AV) ..

müssten doch gleichmäßig mehr oder weniger werden, je mehr oder weniger ich arbeite.