Hilfe, Schwiegereltern wollen uns plötzlich Mietvertrag aufzwängen - was tun?
Vor einigen Jahren wurden wir ständig dazu überredet in die obere Wohnung des Hauses meiner Schwiegereltern einzuziehen. Da mein Partner das Haus einmal erben soll sind wir dann auch letztendlich dort eingezogen. Bis auf ein paar kleine Reibereien geht es auch soweit gut. Die Schwiegereltern wollten damals kein Geld von uns, sondern lediglich die Unkosten für Strom, Wasser, Heizung sollen wir an Ihnen zahlen was auch vollkommen o.k. ist. Von Jahr zu Jahr wurde es immer mehr. Inzwischen zahlen wir jeden Monat 600 Euro an sie. Allerdings wollen sie immer mehr und nun besteht mein Schwiegervater plötzlich auf einen Mietvertrag. Mein Partner hat dagegen nichts einzuwenden, aber ich sehe da nun erhebliche Nachteile, vor allem für mich. Mit so einem Mietvertrag hat er ja dann auch die Möglichkeit mich jederzeit rauszuschmeißen wenn ihm irgend etwas nicht passt. Außerdem haben wir einen Hund. Was, wenn er den plötzlich lt. Mietvertrag auch nicht mehr im Haus haben will? Was muss ich beachten, dass ich nun keinerlei Nachteile dadurch haben werde? Ich habe den Eindruck, das meine Schwiegereltern sich an uns bereichern wollen. Mein Partner sieht das leider anders...
13 Antworten
Ihr habt einen Mietvertrag - und zwar mündlich - ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht nötig und sollte auch nicht unterschrieben werden.
Der Vertrag ist durch konkludentes Handeln zustande gekommen. Ihr seid beide Hauptmieter.
Bei einem mündlichen Mietvertrag gelten die gesetzlichen Regelungen, und diese sind für den Mieter meist günstiger als die üblichen Klauseln in einem Formular-Mietvertrag.
Ein schriftlicher Mietvertrag kann nicht erzwungen werden - für eine Kündigung gelten die üblichen Regelungen (ob schriftlicher oder mündlicher Vertrag ist völlig egal).
Wenn das ein Zweifamilienhaus ist, in welchem auch der Vermieter wohnt, gibt es sowieso keinen besonderen Kündigungsschutz:
§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
Lass dir doch erst mal einen Mietvertrag vorlegen, dann kannst du die Bedingungen ja vor Unterschrift verhandeln und entsprechende Änderungen einarbeiten lassen.
Letztlich seid ihr bereits jetzt Mieter habt nur eben keinen entsprechenden schriftlichen Vertrag. Ein solcher Vertrag kann durchaus auch Vorteile für euch haben, d.h. manchmal ist es besser, Dinge schriftlich zu vereinbaren auch innerhalb der Fam., denn dann weiß jeder woran er ist, was er darf und was nicht - das spart mitunter so manchen Ärger.
Grundsätzlich spricht da nichts gegen, aber wenn dann ein richtig korrekter Mietvertrag mit Jahreskostenabrechnung etc pp.
Ihr habt bereits einen Mietvertrag, es ist also gar nicht nötig, einen neuen abzuschließen...
Aber einen mündlichen!
Das ändert nichts daran, dass sie einen Mietvertrag haben, ich habe nämlich sehr wohl zu Ende gelesen...
Du hast sicher nicht zu Ende gelesen..sie haben keinen schriftlichen Mietvertrag!
Du bist schon so lange dabei und weißt sicher auch, dass mündliche Mietverträge auch wirksam sind.
Derzeit habt ihr einen mündlichen Mietvertrag.
Den schriftlichen braucht ihr nur unterschreiben, wenn ihr nicht schlechter gestellt werdet. Und wenn ihr den schriftlichen habt, dann steht da ganz genau drin was die Wohnung an Miete kostet, einfach so erhöhen ist damit nicht möglich. Außerdem habt ihr mit einem schriftlichen Mietvertrag den vollen Mieterschutz. Habt ihr zwar jetzt auch schon, aber nichts in der Hand den durch zu setzen. Also mit schriftlichen Mietvertrag könnt ihr weder gekündigt werden noch eine willkürliche Mieterhöhung bekommen. AUch habt ihr das Recht auf eine ordentliche Nebenkostenabrechnung und braucht ohne nicht auf weitere Geldforderungen ein zu gehen. Dazu könnt ihr bei Mängeln auc Mietminderung durchsetzen.
Übrigens kann "Kleintierhaltung" nicht verboten werden und bei Hunden hat sich das auch geändert.
Früher konnte sich der Vermieter den Hund vorführen lassen und ohne Angabe von Gründen entscheiden. Das aber auch nur beim Einzug oder Anschaffung des Hundes. Hatte der ein mal "Ja" gesagt, darf der Hund "für immer" bleiben.
Heutzutage ist das wieder anders, da darf der Vermieter die Hundehaltung grundsätzlich nicht verbietem. Nur in ausnahmefällen wie "Kampfhund in einer Wohnsiedlung mit kleinen Kindern" oder so was.
Du hast sicher nicht zu Ende gelesen..sie haben keinen schriftlichen Mietvertrag!