Hilfe! Käufer verweigert Annahme und verlangt Rückerstattung?

8 Antworten

Versende das Paket mit den Sondermassen mit ILOXX oder UPS.

Ich habe Privat auf eBay einen Rennsitz für 500€ inkl. Versichertem Versand verkauft.

Das wäre doch durch die Abmessungen ein Sonderversand gewesen, denn ich gehe hier nicht von einem Fahrradsitz aus.

Die leichten Rennsitze / Sportsitze für KFZ, die ich kenne, wären / sind von mir bei Versand per Spedition nach deren Verpackungsanweisungen verschickt worden. Das ist aber ca. 50 Jahre her und da könnte sich bei den Versanddienstleistern etwas geändert haben. Damals war das abgepolstert festgezurrt auf Palette, wieder abgepolstert / umwickelt und Karton darüber festgezurrt. Du hättest Dich auch mit einem der Sitzhersteller in Verbindung setzen können und nachfragen, wie diese den Versand und in welcher Verpackung vornehmen.

Ob Deine Sendung den Verpackungsvorschriften von DHL entsprach, kannst Du hier prüfen:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/verpacken.html

Folge bitte unter "Verpackungshinweise und -tipps" den einzelnen Links.

Mit seinem Kaufrücktritt ist der Käufer im Recht. Du hast die Verzögerung zwar nicht zu vertreten, jedoch Du hast den Termin "Samstag" fest zugesagt. Diesen Fall würde jeder Anwalt gerne übernehmen, denn die Kosten gehen zu Deinen Lasten, d.h. er braucht seinem Klienten nicht zur Vorsicht zu raten.

Dem Käufer stehen auch die Kosten falls er nicht nur die Annahme verweigert hat.

Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay werden zwischen Käufer und Verkäufer gem. BGB geschlossen: https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html Eine Entscheidung ebays betrifft den Kaufvertrag nicht. ebay hat keine Rechtskraft, möchte gerne, aber hat nicht.

Ein anderer Vertrag betrifft die Nutzung der Plattform und besteht zwischen drem jeweiligen ebay Kunden und ebay. Mit dem Nutzungsvertrag werden Bedingungen zur Nutzung der Verkaufsplattform festgelegt. Aber dieser Nutzungsvertrag kann und darf niemals den Kaufvertrag betreffen.

Du hast ihm die Rückerstattung zugesagt, Fall daß Paket bis Samstag nicht ankommt. Das Paket kam nicht an. Der Käufer ist im Recht.

Ich verstehe also deine Frage nicht...!

Dass das Paket nicht, wie von DHL zugesichert, am Samstag eingetroffen ist, war ja nicht mein Verschulden...deshalb die Frage.

@Batman3008

Dann einige dich mit DHL.

Es ist auch nicht die Schuld des Käufers und deine Zusage war eindeutig.

@Pfaffenhofener

Okay, vielen lieben Dank schon mal für den Rat.

In Deinem Fall ist ist das schwierig. Ich kann Deinen Käufer verstehen, und ein beschädigtes Paket nimmt man auch nicht an. An Dir liegt es nun, eine Schadenserstzmeldung an die DHL zu leiten.

Allerdings werden die feststellen, dass der Artikel nicht gemäß der Verpackungsverordnung verpackt wurde und deshalb kein Schaden reguliert wird. Wenn die DHL den Schaden übernimmt, ist alles paletti. Sonst wirst Du wohl das Geld erstatten müssen.

Was machst Du, wenn Dein neu verpacktes Paket wieder verweigert wird?

Eine Falleröffnung und -entscheidung sind eine ebay-interne Maßnahme und hat mit dem Gesetz nicht zu tun.

Du hast dem Käufer eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zugesichert, sofern es nicht Samstag ankommt. Kam es nicht, also musst du dich jetzt auch dran halten.

Den ebay Fall hast du gewonnen, weil die nicht wussten, dass du einen Rücktritt versprochen hast.

Allgemein bist du nicht für DHL verantwortlich. Wenn du ihm nicht Samstag mit Rücktrittsoption zugesichert hättest, würdest du einen Rechtstreit gewinnen. So ist das Recht aber auf seiner Seite!

Warum hast du quasi eine Garantie für eine Lieferung am Samstag gegeben?! Auf DHL ist kein Verlass!