Hilfe! Jemand hat Geld von meinem Konto abgebucht!

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ja das geht : erstmal hol dir das geld hier zurück, geh zur bank und melde das . Die kümmern sich darum und sperren dann den zugang zu deinem konto für diese firma.

sobald du einmal einen abgebuchten Betrag rückbuchen lässt kann vom Konto, dass dir ursprünglich den Betrag abgebucht hat, kein weiters mal Geld von deinem Konto abgebucht werden, bis es ausdrücklich dafür wieder freigegeben wird.

veraeva12  04.05.2011, 21:25

falsch!

Sorbas48  06.05.2011, 08:04
@veraeva12

Missbrauch des Lastschriftverfahrens]

Das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht benutzt werden, sowohl zur Kreditbeschaffung (Lastschriftreiterei) als auch als unberechtigter Lastschrifteinzug in der Tätererwartung, der belastete Kontoinhaber werde dies nicht bemerken. Beides ist als Betrug strafbar.

Für die Handhabung einer Korrektur falscher Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren und im Abbuchungsverfahren sind die Unterschiede im Vertragsrecht nach BGB und HGB zwischen dem Handeln eines Verbrauchers als Zahlungspflichtigem und dem Handeln eines Kaufmanns als Zahlungsempfänger zu beachten. Der Zahlungsempfänger ist in der Regel Kaufmann:

* Der Verbraucher als Zahlungspflichtiger muss einmalig eine ausdrückliche Zustimmung zum Einzugsermächtigungsverfahren oder zum Abbuchungsverfahren geben. Bereits bei entsprechendem Handeln des Kaufmanns als Zahlungsempfänger ohne dessen weitere Stellungnahme gilt die Zustimmung des Zahlungspflichtigen als erteilt. Jede weitere Lastschrift erfolgt im Rahmen des bestehenden Vertrages unter der einmal gegebenen Zustimmung des Zahlungspflichtigen.

* Der Verbraucher kann durch einfache einmalige Erklärung den generellen Widerruf zum Einzugsermächtigungsverfahren gegenüber dem Kaufmann aussprechen. Trifft keine Stellungnahme des Kaufmanns als Zahlungsempfänger ein, bleibt dieser Widerruf unwidersprochen. In diesem Fall ist eine erneute Belastung kein Widerspruch des Zahlungsempfängers, sondern ein vertragswidriges Verhalten unter der Strafandrohung des Betrugs. Anmerkung: Die Rückholung eiones Betrages gilt als Widerspruch.

* Ein Kaufmann als Zahlungspflichtiger kann seine Zustimmung für jeden einzelnen Vorgang auch durch stillschweigende Duldung erteilen. Er muss daher bei jeder Handlung durch den anderen Kaufmann als Zahlungsempfänger seine Zustimmung oder seinen Widerspruch ausdrücklich und erneut schriftlich erklären.

Sorbas48  11.05.2011, 15:22
@Sorbas48

siehe auch hier: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lsinkasso.html

speziell die Aussage: "Es dürfen nur fällige Forderungen eingezogen werden; beim Einzugsermächtigungsverfahren liegen dem Einziehenden die schriftlichen Ermächtigungen der Zahlungspflichtigen vor, die Forderungen mittels Lastschrift einzuziehen. Diese sind auf Verlangen der Bank vorzulegen."

Hausbootholiday  03.08.2011, 19:30
@Sorbas48

Ausgezeichnete Antwort!

Keine Panik! Lastschriften kann man ziemlich lange zurückbuchen lassen! Also sofort zur Bank und Lastschrift beanstanden und zurückbuchen lassen.

Das musst du bei deiner Bank (am besten schriftlich) in Auftrag geben, dass diese Firma auf keinen Fall, von deinem Konto abbuchen kann. Wenn es dann doch passiert, ist deine Bank haftpflichtig.

veraeva12  04.05.2011, 21:25

falsch!

Gib bei der Bank Bescheid, daß Du auch in Zukunft der Abbuchung widersprichst.

Hausbootholiday  03.08.2011, 19:33

Die Rückbuchung gilt bereits als Widerspruch!