Hilfe: In die VSR-Verlag- Abofalle getappt!
Hallo, wurde am 17.07.13 während eines Stadtfestes von so einem Typen angesprochen. Der hat mir versichert, dass ich ne Gratiszeitschrift kriege und mit keiner Rechnungen, Abzocke etc rechnen muss. Ich würde nur eine Ausgabe kriegen und sofern ich nicht eine Rechnung bezahle (sozusagen als Abo-Bestätigung) würden sie mir die Zeitschrift auch nicht weiter zuschicken. Wegen des Stadtfestes und ein bisschen Alkohol, war ich zu dem Zeitpunkt auch etwas unbekümmerter und hab mir leider nichts dabeigedacht. Heute, am 31.08.13 kommt jetzt ein Schreiben von wegen, dass ich am 19.9. meine Zeitschrift bekomme und zum Ausgleich der Abonnementgebühren eine Rechnung erhalte.
Erst jetzt hab ich diesen Verlag im Internet gecheckt und mir viele Posts dazu auf dieser , aber auch auf anderen Seiten gelesen. Habe auch den Schriebsel wiedergefunden und auf der Rückseite die Angaben zu den AGB und Widerrufsrecht gelesen. Da steht, dass ich 2 Wochen nach schriftlichem Erhalt dieser "AGB-Belehrung" widerrufen kann. Zudem habe ich nur die "harmlose" Vorderseite unterschrieben, aber nicht die Rückseite (da gibts extra ein Unterschrifts-Feld, wo der Kunde nochmal die Richtigkeit des Antrages und den Erhalt der Druckschrift bestätigen soll). Diese Frist ist dann wohl für mich abgelaufen. Soll ich dennoch ein Widerrufs- oder doch lieber gleich ein Kündungsschreiben hinschicken. Kann ich das von rechtlicher Seite überhaupt irgendwie machen oder haben die mich jetzt?
Hilfe :(
2 Antworten
Du hast ,nach eigenen Angaben, die Widerspruchsbelehrung nicht unterschrieben , das bedeutet fuer Dich das der Vertrag schwebend unwirklsam ist. Wirkam wird er est durch Deine 2 Unterschrift bezueglich Deines Widerspruchsrechtes Somit ist auch Deine Sorge, einen rechtsverbindliches Abo abgewschlossen zu haben, unbegruendet.
Schreibe so schnell wie moeglich an die Adresse, an die Du auch einen Widerspruch haettest schicken sollen, einen Brief, in dem Du die o.g. Gruende angibst und mache deutlich das Du von dem Vertrag zurueck trittst. Solltest Du weitere Exemplare der Zeitung erhalten,musst Du sie aber aufbewahren - und zwar so,wie sie bei Dir angekommen sind - und den Verlag auffordern, sie wieder abholen zu lassen. Auch das Du auf keinen Fall bereit bist, eine eventuelle Rechnung zu bezahlen solltest Du in dem Schreiben vermerken.
Und unwirksam würde der Vertrag auch ohne Belehrung nicht, oder? Es verlängert sich einfach nur das Widerrufsrecht.
Davon abgesehen dürfte der Verlag schon bei einer hilfsweisen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung einlenken, da solche Methoden recht "üblich" geworden sind.
Das entsprechende Gesetz schreibt sehr wohl vor, das der kaufer ueber sein Widerspruchsrecht belehrt wurde und dies er dies mit seiner 2. Unterschrift bestaetigt.Wer lesen kann ist echt im Vorteil..
So? Wenn du das weißt, dann kannst du sicher auch die Stelle im Gesetz benennen, wo das steht.
(Kleine Hilfe: In § 355 BGB wäre es gut untergebracht gewesen.)
Ich lebe seit laengerer Zeit schon als Ruhestaendler in Thailand. Glaubst Du, ich habe die deutschen Gesetzestexte bei meiner Auswanderung mitgenommen ? Aber als ehemaliger Verwaltungsfachangestellter darfst Du mir getrost ein gewisses Maas an Fachwissen zubilligen.
Glaubst Du, ich habe die deutschen Gesetzestexte bei meiner Auswanderung mitgenommen ?
Wer schlägt Gesetzestexte im Internetzeitalter noch auf Papier nach?
Aber als ehemaliger Verwaltungsfachangestellter darfst Du mir getrost ein gewisses Maas an Fachwissen zubilligen.
Sorry, aber deine Aussagen belegen das Gegenteil.
Besonders skurril im Licht der Aussage "Wer lesen kann ist echt im Vorteil.." :D
Du hast nur die Vorderseite unterschrieben....
Woraus leitest du das ab? Das Gesetz schreibt nur vor, dass er über den Widerruf in Textform belehrt wird, eine Unterschrift wird nicht verlangt. Sie erleichtert nur den Beweis, dass das zur Kenntnis genommen wurde.