Hilfe: In die VSR-Verlag- Abofalle getappt!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast ,nach eigenen Angaben, die Widerspruchsbelehrung nicht unterschrieben , das bedeutet fuer Dich das der Vertrag schwebend unwirklsam ist. Wirkam wird er est durch Deine 2 Unterschrift bezueglich Deines Widerspruchsrechtes Somit ist auch Deine Sorge, einen rechtsverbindliches Abo abgewschlossen zu haben, unbegruendet.

Schreibe so schnell wie moeglich an die Adresse, an die Du auch einen Widerspruch haettest schicken sollen, einen Brief, in dem Du die o.g. Gruende angibst und mache deutlich das Du von dem Vertrag zurueck trittst. Solltest Du weitere Exemplare der Zeitung erhalten,musst Du sie aber aufbewahren - und zwar so,wie sie bei Dir angekommen sind - und den Verlag auffordern, sie wieder abholen zu lassen. Auch das Du auf keinen Fall bereit bist, eine eventuelle Rechnung zu bezahlen solltest Du in dem Schreiben vermerken.

Du hast ,nach eigenen Angaben, die Widerspruchsbelehrung nicht unterschrieben , das bedeutet fuer Dich das der Vertrag schwebend unwirklsam ist.

Woraus leitest du das ab? Das Gesetz schreibt nur vor, dass er über den Widerruf in Textform belehrt wird, eine Unterschrift wird nicht verlangt. Sie erleichtert nur den Beweis, dass das zur Kenntnis genommen wurde.

@Ratirat

Und unwirksam würde der Vertrag auch ohne Belehrung nicht, oder? Es verlängert sich einfach nur das Widerrufsrecht.

Davon abgesehen dürfte der Verlag schon bei einer hilfsweisen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung einlenken, da solche Methoden recht "üblich" geworden sind.

@Ratirat

Das entsprechende Gesetz schreibt sehr wohl vor, das der kaufer ueber sein Widerspruchsrecht belehrt wurde und dies er dies mit seiner 2. Unterschrift bestaetigt.Wer lesen kann ist echt im Vorteil..

@slave532005

So? Wenn du das weißt, dann kannst du sicher auch die Stelle im Gesetz benennen, wo das steht.

(Kleine Hilfe: In § 355 BGB wäre es gut untergebracht gewesen.)

@Ratirat

Ich lebe seit laengerer Zeit schon als Ruhestaendler in Thailand. Glaubst Du, ich habe die deutschen Gesetzestexte bei meiner Auswanderung mitgenommen ? Aber als ehemaliger Verwaltungsfachangestellter darfst Du mir getrost ein gewisses Maas an Fachwissen zubilligen.

@slave532005

Glaubst Du, ich habe die deutschen Gesetzestexte bei meiner Auswanderung mitgenommen ?

Wer schlägt Gesetzestexte im Internetzeitalter noch auf Papier nach?

Aber als ehemaliger Verwaltungsfachangestellter darfst Du mir getrost ein gewisses Maas an Fachwissen zubilligen.

Sorry, aber deine Aussagen belegen das Gegenteil.

@slave532005

Besonders skurril im Licht der Aussage "Wer lesen kann ist echt im Vorteil.." :D

Du hast nur die Vorderseite unterschrieben....