Hilfe in der Insolvenz

2 Antworten

Dem Insolvenzverwalter und dem Gericht ist es egal, ob Du in einer Wohnung von 2 Euro Miete hausen tust oder in einer von 3.000.- Euro Miete. Das ist Dein eigenes Problem und Sorgen, es ändert sich nichts am Pfändungsbetrag.

Da das Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten ist, muss ein gewisses Mindesteinkommen nachgewiesen werden, um Wohngeld zu erhalten. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass das Wohngeld zu anderen als den Wohnzwecken verwendet wird. Die Regelung über das Mindesteinkommen ergibt sich aus den VwV 15.01 ff (Verwaltungsvorschriften) zum § 15 WoGG.Quelle: http://www.wohngeld.org/einkommen.html

Ich würde es versuchen Wohngeld zu beantragen, mach Dir aber nicht zu viele Hoffnungen...

Wohngeld versuchen.

Aufstockung wirst du nicht kriegen.