Hilfe in der Insolvenz
Hallo liebe Gemeinde,
brauche mal Eure Hilfe... Also, bin seid 3 Jahren in der Inso und bin Angestellter und habe ein Bruttolohn von 1500 Euro und einen Firmenwagen,ergo ein Prozent Regelung, Habe eine Warmmiete von 600 Euro und lebte bis vor kurzen mit meiner Partnerin in dieser Wohnung, nun ist sie ausgezogen und ich muss die volle Miete alleine aufbringen. Komme im Schnitt auf 800 Euro netto. Möchte ungern aus der Wohnung ausziehen, bekomme wahrscheinlich auch keine andere wegen der Inso. nun zu meiner Frage kann ich austocken oder Wohngeld beantragen oder was für Möglichkeiten gibt es?????
2 Antworten
Dem Insolvenzverwalter und dem Gericht ist es egal, ob Du in einer Wohnung von 2 Euro Miete hausen tust oder in einer von 3.000.- Euro Miete. Das ist Dein eigenes Problem und Sorgen, es ändert sich nichts am Pfändungsbetrag.
Da das Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten ist, muss ein gewisses Mindesteinkommen nachgewiesen werden, um Wohngeld zu erhalten. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass das Wohngeld zu anderen als den Wohnzwecken verwendet wird. Die Regelung über das Mindesteinkommen ergibt sich aus den VwV 15.01 ff (Verwaltungsvorschriften) zum § 15 WoGG.Quelle: http://www.wohngeld.org/einkommen.html
Ich würde es versuchen Wohngeld zu beantragen, mach Dir aber nicht zu viele Hoffnungen...
Wohngeld versuchen.
Aufstockung wirst du nicht kriegen.