Hilfe Ich wurde geblitzt Angst wegen Probezeit...

3 Antworten

Der Satz "Das Auto ist auf mich nicht versichert" bedeutet wohl, dass es auf jemand anderen zugelassen ist, der Dich nicht als Fahrer angegeben hat.

Der Anhörungsbogen wird also erst mal bei dem Halter eintrudeln. Wenn ein einigermaßen deutliches Foto beiliegt, wird er Dich am besten als Fahrer nennen. Ist es ein enger Verwandter von Dir, könnte der Halter die Aussage verweigern - meist braucht die Polizei dann aber nicht viel Hirn, um auf Dich als Fahrer zu kommen.

Dass Du der Versicherung nicht als Fahrer gemeldet bist, würde erst bei einem von Dir verursachten Unfall eine Rolle spielen - dann würde die Versicherung zwar zahlen, aber ihrem Kunden eine Vertragsstrafe überbraten. Bei einem speeding ticket spielt das keine Rolle, davon erfährt die Versicherung nichts.

Hallo,

abgeben mußt Du den Führerschein nicht, allerdings bei Geschwindigkeitsüberschreitung Aißerorts mit mehr als 20 Kmh (die + - 5 sind da schnurze) = 1 Punkt, 80 Euro + Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Kannst Du auch selber hier nachrechnen:

http://www.bussgeldkataloge.eu/bussgeldrechner.html

LG

Allerdings ist das aufbauseminar sehr teuer.

@DerAkino

Jepp, ist es!! Und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre ist ja nun auch nicht unbedingt erstrebenswert. ;o)

hätte man daran nicht schon denken können bevor man die Nadel auf 110 Km/h gehen lässt auf einer Straße auf der man selbst ohne Schilder maximal 100 Km/h fahren darf ?

Tja daran bis du nun selber Schuld

Dein Führerschein ? Satz mit X war wohl nix

wer Absichtlich und bei vollem Bewusstsein gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstößt ist gemäß der StVo psychisch noch nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen.

Also solltest du schonmal für die MPU (Idiotentest) üben

So ein Blödsinn, nix mit MPU und Entzug der Fahrerlaubnis! Nur Bußgeld, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Beschwer dich beim Gesetzgeber, wenn du härtere Sanktionen willst, damit das StVG verschärft wird.

Übrigens stehen die Vorschriften zur geistigen Eignung in der Fahrerlaubnisverordnung, nicht in der StVO, wollte ich nur mal anmerken.

Und irgendein Stammtischbruder im Geiste hat dieser Antwort auch noch einen DH verpasst, ich fass es nicht...