Hilfe ich werde bei einem einbruch verdächtigt?

5 Antworten

Du kannst zunächst die Erkennungsdienstlichen Maßnahmen verweigern. Erst wenn die Polizei eine richterliche Verfügung darüber hat wird die Maßnahme durchgeführt, ob Du willst oder nicht. Deine Fingerabdrücke dürfen nicht für andere Taten verwertet werden, § 81b StPO.

Du hast im Grunde schon den Fehler genacht als Du überhaupt was ausgesagt hast, dazu bist Du nicht verpflichtet und es ist zunächst besser zu schweigen.

Dir einen Anwalt suchen und Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen

Kooperiere. Lass die Fingerabdrücke nehmen und dann sehen die doch, dass du nichts damit zu tun hast.

Soweit ich weiß kannst du es verweigern, obwohl es nicht klug it, da es dich nur noch mehr verdächtiger macht. Soweit ich auch weiß, dürfen die Fingerabdrücke nur für diesen Fall verwendet werden, daher solltest du dir keine Sorgen machen, wenn du wirklich nichts gemacht hast

Ja eine Erkennungsdienstliche Erfassung ist nur durchsetzbar wenn du einer Straftat schuldig bist. Auf verdacht Fingerabdrücke sind keine Pflicht. 

Wurde mal mit Rauschmitteln erwischt, der Polizist wollte aufgrund meiner Verfassung (super Prall) Foto's Fingerabdrücke etc am nächsten Tag erst machen, hab mir in der selben Nacht einen Anwalt genommen, und der hat der Diensstelle mitgeteilt das ich an der EDE nicht teilnehmen werde *grins* und bei mir stand die Schuld schon fest.

Ja eine Erkennungsdienstliche Erfassung ist nur durchsetzbar wenn du
einer Straftat schuldig bist. Auf verdacht Fingerabdrücke sind keine
Pflicht.

Das ist kompletter Unsinn. Eine ED-Behandlung wird spätestens dann durchgesetzt wenn ein Richter sie anordnet, dabei ist es zunächst egal ob schuldig oder nicht.

@Artus01

Das ist kompletter Schwachsinn den du das schreibst. Ein Richter muss eine EDE nicht genehmigen. Informiere dich mal besser.

Und außerdem, seems like it worked for me right?