Hilfe ich habe meine sozialstunden nicht gemacht was passiert nun?

3 Antworten

http://www.juraforum.de/forum/t/sozialstunden-nicht-gemacht.253200/

 

Es handelt sich entweder um eine "Weisung" nach § 10 JGG oder um eine "Auflage" nach § 15 JGG.
Werden die Stunden nicht gemacht, kommt nicht "Ordnungshaft" in Frage, sondern "Ungehorsamkeitsarrest". Der tritt nicht ersatzweise ein, sondern die Stunden müssen danach immer noch gemacht werden. Die maximale Dauer des Ungehorsamkeitsarrests beträgt 4 Wochen (die auch in Einzelportionen, z.B. 4 mal 1 Woche, oder 2 mal eine Woche und 1 mal 2 Wochen verhängt werden kann). Das sieht dann z.B. so aus, dass erst mal 1 Woche verhängt wird und man dann Gelegenheit erhält die Stunden doch noch zu machen. Macht man es wieder nicht, kommt die nächste Woche, dann wieder Gelegeneheit die Stunden zu machen usw. Wenn die 4wöchige Höchstdauer erreicht ist, können keine weiteren Zwangsmittel mehr eingesetzt werden (obwohl man die Stunden eigentl. immer noch machen müßte - es kann dann halt nur nicht mehr erzwungen werden, wenn man 4 Wochen gesessen hat) [vgl. §§ 11(3); 15(3) JGG]

Kann man dem irgendwie umgehen ? Da ich stark depressiv bin währe das garnicht gut für mich. 

@DejlaD

Keine Ahnung.

Erstmal werden die Stunden vermehrt.. notfalls kommen dann weitere Schritte. Sieh zu, die Stunden korrekt und zuverlässig abzuleisten- das erspart Dir nen Haufen Ärger.

Heute war der letzte tag ... 80 stunden sind ein haufen. 

Bei uns am Wertstoffhof haben oft welche ihre Sozialstunden abgearbeitet. Wenn die nicht oft genug erschienen sind und am Ende der Frist noch Stunden übrig hatten, wurden sie ziemlich krass aufgestockt.

Ich habe schon 80 Stunden. 

@DejlaD

Irgendwann ist halt Schicht im Schacht. Sozialstunden sind ja eine Auflage für etwas. Wenn du deinen Teil der Auflagen nicht erfüllst, wird das Gericht es auch nicht tun.