Hilfe Gas Mahnungen und sperre angedroht jobbcenter übernimt nicht Bitte um Hilfe?
Mir wird das gas gesperrt auf grund Mahngebüren bei mir Überweist direkt das Job center die Gas rechnungen an die Stadtwerke ich habe kein einfluß drauf aber jetzt wollen die mir das Gas sperren
Und das Jobcenter zahlt nicht da es mahnungen sind und keine rechnung
Ich habe die Mahnung Nicht verschuldet muß ich die jetzt zahlen
Bitte um Hilfe!
Zusatz ! Es handelt sich um Normale Abschläge und eine Jahres abrechnung
das Jobcenter hat es versäumt diese rechzeitig und voll ständig zu zahlen so das es zu Mahnungen kamm diese ich auch reinreichte aber auch dise wurden Nicht bearbeitet so das es jetzt zur Sperrung kommt !!!
voher war ich immer genult oder im plus seit ca. 16monate hartz 4 und nu das
10 Antworten
es wird wohl so sein, Du bekommst aus irgendeinen Grund die Heizungspauschale nicht ausgezahlt, sondern die geht an den Gaslieferanten, weil schon mal eine Einstellung bevorstand, somit werden noch alte Rechnungen offen sein, die dann abgestottert werden mußten und das hast Du wohl versäumt..
oder Du verbrauchst extrem viel, was für Deine Wohnungsgröße nicht angemessen ist, dann mußt Du das auch selber bezahlen.. schau mal in Deine Abrechnungen des Anbieters und in Deinen Leistungsbescheid.. die Differenz ist der Betrag den Du selber bezahlen mußt.
Versuche eine Regelung mit dem Gaslieferanten hin zu bekommen dies nachholen zu können.. Ratenzahlungsvereinbarung zu machen
m.l.G. ;)h
Zu Satz !
Also vor Hartz4 war ich immer im plus oder wen minus nicht mehr als 10 euro
seit ca. 15 monaten bin ich im JC Club
Es ist so Das Jobcenter hat es versäumt die rechnungen zeitgerecht und im vollen umfang zu zahlen da ich das geld nicht seh hab ich kein einfluß drauf
es ist 1ne abschlag rechnung offen die nicht angepasst wurde zB voher 100 euro jetzt 105 euro (Ja es wurde alles beim JC reingereicht!!)
und eine Jahresabrechnung ist offen
jede mahnung wurde reingerericht die haben zu spät bearbeitet und bezahlt bis heute nicht bezahlt!!! und gut 50 euro nur Mahnungsgebüren!!!!
Die haben beim JC wohl den höheren Abschlag nicht berücksichtigt und so kommt eine Differenz zu Gunsten der Stadtwerke heraus, die bezahlt werden muss..Wegen 50 € wird der Gashahn nicht abgedreht. Wenn die Jahresendabrechnung nicht bezahlt wird, kommt es auch auf die Höhe der Rückstände an.
Wie schon von mir empfohlen, lasse dir einen Ausdruck über dei geleisteten Zahlungen mit Datum von den Stadtwerken ausstellen und schicke diesen in Kopie an die Leitung des JC und bittest um Klärung warum zu spät oder gar nicht bezahlt wurde.
Ich habe die Mahnung Nicht verschuldet muß ich die jetzt zahlen
Wer hat sie denn verschuldet? Sind das noch alte, unbezahlte Rechnungen? Wie setzen sich die Forderungen zusammen?
Dann drohe dem JC an, dass du heute noch zu einem Anwalt gehst, wenn das JC die von ihm selbst verschuldeten Mahngebühren nicht bezahlt. Und wenn das JC dann nicht einlenkt gehst du zum Amtsgericht, holst dir einen Beratungsschein (Nimm deinen Einkommensnachweis mit bzw. den H4-Bescheid) und dann direkt zu einem Anwalt. Den lässt du dann ggf. gegen das JC vorgehen bzw. besprichst mit ihm, ob er da nicht mal einen entsprechenden Brief an die Gaswerke und das JC formulieren kann. So ein Brief sollte auch im Beratungsschein mit inbegriffen sein.
... da kann aber etwas nicht stimmen. Warum sollte ein Jobcenter für Dich einen Liefervertrag abschließen über GAS und diesen dann auch erfüllen?
Zudem kann jeder Lieferant gewechselt werden (Nutzerwechsel), oft tagesaktuell.
Wie kommen dann die Mahnungen und somit die Mahngebühren und die Sperrung zustande,wenn doch der Abschlag direkt vom Jobcenter an den Versorger geht ?
Dann muss ja das Jobcenter dann diese nicht überwiesen haben oder du hast aus Zeiten vor dem Leistungsbezug unbezahlte Rechnungen.
Die werden vom Jobcenter nicht übernommen,da kannst du nur einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen.
Übernommen würde nur eine Nachzahlung aus einer Jahresendabrechnung,wenn du diese im laufe deines Leistungsbezuges bekommen würdest,da spielt es dann auch keine Rolle,wenn diese aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammen würde,es muss nur die Kostenübernahme formlos beantragt und in Kopie nachgewiesen werden.
nein sind keine alten sind im zeitraum des JC und dreen versäumins dise zeitgerecht zu zahlen alein die mahnungen sind 50 euro die sich angehäuft haben !