Hilfe, Ex droht Fotos von mir ins Internet zu stellen - was tun?

23 Antworten

Das ist entweder Nötigung oder Erpressung - hängt davon ab, welche "Bedingungen" er stellt. Ein Fall für die Polizei.

Er will das ich zu ihm zurück komme, aber ich will das nicht

Erpressung gibt es nicht im StGB.

@kevin1905

Doch, auch als -in diesem Fall vermutlich nicht zutreffende- "räuberische Erpressung", § 255 StGB.

@kevin1905
Erpressung gibt es nicht im StGB.

Hmm, also das lese ich etwas anders:


§ 253 StGB

(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteils zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird wegen Erpressung mit Freiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Man kann durchaus in Frage stellen, ob sich diese Bestimmung hier anwenden läßt, bzw. darüber diskutieren, ob hier § 240 (Nötigung) nicht angebrachter ist. Aber fest steht für mich, dass es den Straftatbestand der Erpressung im Strafgesetztbuch (StGB) gibt.

Weise ihn auf §22 und §33 Kunsturhebergesetz hin. Zögere nicht Strafantrag zu stellen falls es zu einer Veröffentlichung kommt.

Geh zur Polizei und gestatte Anzeige gegen deinen ex wegen Drohung

Das ist nich gut ! Geh zur Polizei ! Die wird das Klären ! :(

Ab zur Polizei. Was für eine frage, natürlich geht man dann zur Polizei