Hilfe, darf mir der Arbeigeber eine Abmahnung wegen einer Beschwerde geben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo.

Dies kommt gans auf dein persoenliches Verhalten in der genannten Situation an.

Da ein Unternehmer, respektive dein Chef, auf Kunden als Lebenserhaltung des Unternehmens angewiesen ist, hat er die Moeglichkeit, dir eine rechtskonforme Abmahnung auszusprechen, WENN diese gerechtfertigt ist !

Die bloße Kundenbeschwerde reicht laengst nicht fuer eine Abmahnung. Die Beschwerde muss nachvollziehbar und berechtigt sein, bevor irgendeine Abmahnung ausgesprochen werden darf.

Wenn du dir nichts hast zu schulden kommen lassen, so mach dir keine zu großen Sorgen. Sollte es zu einer Abmahnung kommen, so solltest du deinen Chef/ deine Chefin um eine Rechtfertigung, bzw. Begruendung fuer die Abmahnung mit genauer Angabe des Grundes beten.

MFG

Jonas

So, nachdem ich erstmal den erwähnten anderen Beitrag in Deinen über 2.000 Fragen gefunden habe...

Ja, in diesem Fall kannst du abgemahnt werden - Deine Kollegin (so unkollegial, wie sie sich auch verhalten haben mag) hat ja nicht die Unwahrheit gesagt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du bei einem Gespräch "überreagiert", weil Du eine private Nachricht bekommen hat (Schwiegervater krank). So unschön eine solche Nachricht auch ist, sie darf Deine Arbeit nicht beeinflussen. Und wenn Du dadurch einen Kunden vergrault hast - also geschäftsschädigendes Verhalten an den Tag gelegt hast - dürfen die Dich auch abmahnen...

Das mag übertrieben sein, ist aber rechtlich möglich...

Jetzt sag nicht du bist derjenige der letztens gesagt hat, dass er sein Handy am Arbeitsplatz hatte, ein schlechtes privates Telefonat führte und dann was an Kunden ausgelassen hat...? Jedenfalls sind Abmahnungen exakt dafür da, dir einen Denkzettel zu verpassen, damit du deinen Job Ernst nimmst. Ich hab öfters Mal welche furs Zu Spät kommen erhalten, war aber relativ locker, weil ich an anderer Stelle wieder übervertragliches Engagement zeigte...aber klar Sind Kundenbeschwerden Ernst zu nehmen und je nach Schwere auch hochgradig Image- sowie Geschäftsgefährend

das wäre dann ein Fall für das Arbeitsgericht!

Ich verstehe immer noch nicht, was eigentlich genau passiert ist. Du hast also irgendwie gedroht, dich zu beschweren? Bei wem und ueber was?

Minimilk 
Fragesteller
 11.11.2013, 16:29

Nein, ein Kunde hat sich über mich beschwert weil er nicht das bekommen hat was er wollte. Und nun droht mir halt die Chefin dass das auf keinen Fall ein zweites Mal passieren darf, sonst hätte das folgenschwere Konsequenzen für mich.

Rubensstut6  11.11.2013, 19:52
@Minimilk

da könnte ja jeder kommen und Storys erzählen!