Hilfe beim wiederspruchs schreiben an Eon

4 Antworten

12 x 44 € das sind etwa 530 € eine Nachzahlung von 700 € würde einen Preisanstieg von überschlagenen 125 % von einem jahr aufs andere bedeuten. das kann einfach nicht sein. daher gehe ich davon aus, dass sich innerhalb des abrechungszeitraumes entweder euer energieverbrauch dramiatisch geändert hat. z.b. da solltest du auf jeden fall mal die verbraucherzentrale drüber gucken lassen, bevor du dich da in die nesseln setzt...

lg,Anna

Die Brief wird aber nichts daran ändern das du trotzdem zahlen musst. Auch wenn vorher ein Fehler gemacht worden ist ändert das nichts. Der Strom wurde von euch verbracht und somit müsst ihr den auch Zahlen. Evtl. kannst du eine Ratenzahlung vereinbaren.

Der Netzbetreiber darf den Zählerstand rechnerisch ermitteln (schätzen) wenn ihm kein abgelesener Zählerstand vorliegt.

Auch wenn einer zum Ablesen da war, kann es durchaus sein, dass dieser mal auf dem Postweg verschwindet. Dafür kann dann der Netzbetreiber nichts!

Du wirst also nicht drumherum kommen und deinen Verbrauch bezahlen! Red mit deinem Versorger und vereinbare eine Ratenzahlung!

Brauchste keinen Widerspruch machen. Schau den Startzählerpunkt an (sowas hast du dir hoffentlich aufgehoben) und den jetztigen Zählerstadt. Dann ziehst du alle geleisteten Zahlungen ab und dann kannst du ausrechnen ob die Nachzahlung passt oder nicht.

Ich tipp darauf, dass der Typ der Abgelesen hat nicht wirklich der "echte" war. 45 Euro ist nämlich ziemlich günstig in der heutigen Zeit. Um wie viele Personen geht es denn? Also wie viele wohnen in der Wohnung?

45€ wäre schon OK. Bei mir 3 Personenhaushalt komme ich auf ca. das selbe.

wir sind zu vier und Es ist richtig das wir den strom verbraucht haben aber letztes jahr hätte ich mit einer Nachzahlung keine Probleme aber Anfang dieses jahr hat sich durch job wechsel unsere finanzielle Situatione geändert und Wir jetzt dürfen der Dummheit noch mehr Mist auf der backe haben hatte mal kurz mit einem anwalt telefoniert und der sagte mir das ich auf jeden Fall erstmal ein wiederspruch einlegen soll