Hilfe ALG 2 30% Sanktion. Ist das Rechtens?

6 Antworten

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Die Sanktion wurde vorsorglich wegen deiner Eigenkündigung fiktiv angenommen, du reichst deinen Bescheid in Kopie beim Jobcenter ein, dann sehen sie das du einen wichtigen Grund für deine Kündigung hattest und keine ALG - 1 Sperre bekommst, demnach bekommst du dann auch keine Sanktion vom Jobcenter und evtl.zu wenig gezahlte Aufstockung vom Jobcenter bekommst du dann nachgezahlt.

Super vielen Dank für die Antwort. Sollte ich noch ein Widerspruch beim Jobcenter einreichen oder ist das nicht von nöten?

Lieben Gruß

@Reviloone95

Gegen einen Bescheid mit dem man nicht einverstanden ist sollte man immer einen Widerspruch einlegen, denn sonst kann einem das auf die Füße fallen, also lege einen Widerspruch ein und lege den ALG - 1 Bescheid in Kopie bei.

Danke dir für deinen Stern !

Das hat das Jobcenter vorsichtshalber gemacht, um eine Überzahlung zu vermeiden. Wenn die Agentur für Arbeit sich für einen Sperrzeit entschieden hätten, hätte das Jobcenter mit einer Sanktion mitziehen müssen für den gleichen Zeitraum wie die Sperrzeit.

Da das Jobcenter aber ja nicht wissen konnte, wie sich die Agentur entscheidet, haben sie vorläufig diese Sanktion vergeben und warten nun auf das Ergebnis der Agentur, um ihre eigene Entscheidung entsprechend anzupassen.

Wenn die Agentur sich nun gegen die Sperrzeit entschieden hat, wird auch das Jobcenter ihre Sanktion zurücknehmen.

Du müsstest also nur den Bescheid der Agentur für Arbeit beim Jobcenter einreichen und schon bist du die Sanktion wieder los.

Vielen Dank für die Antwort. Ich reiche es morgen sofort ein.

Da steht doch da, dass du den ALG1 Bescheid einzureichen hast u das die Sanktion nur solange gilt, bis zu diesem Bescheid!

Also reich ihm umgehend ein u die Sanktion wird aufgehoben.

Ja mache ich Sofort morgen. Danke für die schnelle Antwort.

Warum kündigst du wenn dein AG plötzlich andere Bedingungen stellt?

Er hätte dich kündigen müssen, dann gäbe es das Problem gar nicht. Das war unklug vn dir.

Und wissen Sie, ob ich die fehlenden 30 Prozent wiederbekomme?

Du hättest das JobCenter VORHER kontaktieren müssen, BEVOR du die Stelle gekündigt hast. Die ausstehende Kündigungsfrist hätte ohne weiteres ausgereicht, das zu klären.

Ich war ja vorher bei der Agentur für Arbeit und habe, bevor ich gekündigt habe, mit denen über die Situation gesprochen. Und die sagten gleich, das ich keine Sanktion befürchten muss.

@Reviloone95

Damm lege Widerspruch gegen den Bescheid ein. Wird diesem nicht abgeholfen steht dir der KOSTENLOSE Weg zum Sozialgericht offen. Dazu brauchst du KEINEN Rechtsanwalt.