Hilfe ALG 2 30% Sanktion. Ist das Rechtens?
Hallo liebe Community.
Ich muss mal eine dringende Frage stellen. Es geht darum, dass ich ein Job gekündigt habe zum 30.04.2019. Der Grund war, dass Vereinbarungen seitens dem Arbeitgeber nicht eingehalten worden sind. Ich ziehe meinen 4 jährigen Sohn alleine groß. Es war mit dem Arbeitgeber so abgemacht das ich nur Frühschicht absolvieren kann. Jedoch hielt der AG sich nicht daran und wollte mich auch in die Spätschicht einsetzen. Nach mehreren erfolglosen Gesprächen blieb mir nichts anderes übrig als die Zusammenarbeit zu beenden.
Nun gab es natürlich Behördlichen Stress mit Anhörung und Papierkrieg.
Nun zu meinem Anliegen :
Wie auf dem Bild zu sehen habe ich eine 30%-ige Sperre bekommen. Obwohl ich alles nachweisen konnte, das ein Wichtiger Grund bestünde (Keine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf), und das sogar von meinem alten Arbeitgeber schriftlich bestätigt wurde dass es nicht möglich ist mit Kind in die Spätschicht zu gehen, wurde mir trotzdem eine Sanktion verhängt. Die Agentur für Arbeit zahlt ab Mai Mein ALG1 in voller Höhe ohne Sanktion.
Also was gibt dem Jobcenter das Recht, ohne das Wissen, ob es zu einer Sanktion von ALG1 kommt, mich, mit einer Sanktion zu bestrafen? Und wird die Sanktion sofort aufgehoben wenn die Agentur für Arbeit (ALG1) mich nicht Sanktioniert hat? Und bekomme ich die Fehlenden 30% vom Regelsatz wieder wenn die Sehen das ich keine Sperre bei ALG 1 bekommen habe?
Dürfen die das überhaupt ohne ein Nachweis der Agentur, mich aus Wahrsagerei und Vermutung zu sanktionieren?
Tut mir leid das es ein bisschen durcheinander ist. Ich bin nur gerade so in Rage. Wenn etwas unklar ist, fragt mich ruhig.
Ich hoffe auf eine Antwort.
Liebe Grüße
6 Antworten
Die Sanktion wurde vorsorglich wegen deiner Eigenkündigung fiktiv angenommen, du reichst deinen Bescheid in Kopie beim Jobcenter ein, dann sehen sie das du einen wichtigen Grund für deine Kündigung hattest und keine ALG - 1 Sperre bekommst, demnach bekommst du dann auch keine Sanktion vom Jobcenter und evtl.zu wenig gezahlte Aufstockung vom Jobcenter bekommst du dann nachgezahlt.
Gegen einen Bescheid mit dem man nicht einverstanden ist sollte man immer einen Widerspruch einlegen, denn sonst kann einem das auf die Füße fallen, also lege einen Widerspruch ein und lege den ALG - 1 Bescheid in Kopie bei.
Danke dir für deinen Stern !
Das hat das Jobcenter vorsichtshalber gemacht, um eine Überzahlung zu vermeiden. Wenn die Agentur für Arbeit sich für einen Sperrzeit entschieden hätten, hätte das Jobcenter mit einer Sanktion mitziehen müssen für den gleichen Zeitraum wie die Sperrzeit.
Da das Jobcenter aber ja nicht wissen konnte, wie sich die Agentur entscheidet, haben sie vorläufig diese Sanktion vergeben und warten nun auf das Ergebnis der Agentur, um ihre eigene Entscheidung entsprechend anzupassen.
Wenn die Agentur sich nun gegen die Sperrzeit entschieden hat, wird auch das Jobcenter ihre Sanktion zurücknehmen.
Du müsstest also nur den Bescheid der Agentur für Arbeit beim Jobcenter einreichen und schon bist du die Sanktion wieder los.
Vielen Dank für die Antwort. Ich reiche es morgen sofort ein.
Da steht doch da, dass du den ALG1 Bescheid einzureichen hast u das die Sanktion nur solange gilt, bis zu diesem Bescheid!
Also reich ihm umgehend ein u die Sanktion wird aufgehoben.
Ja mache ich Sofort morgen. Danke für die schnelle Antwort.
Gerne. Alles Gute
Warum kündigst du wenn dein AG plötzlich andere Bedingungen stellt?
Er hätte dich kündigen müssen, dann gäbe es das Problem gar nicht. Das war unklug vn dir.
Und wissen Sie, ob ich die fehlenden 30 Prozent wiederbekomme?
Du hättest das JobCenter VORHER kontaktieren müssen, BEVOR du die Stelle gekündigt hast. Die ausstehende Kündigungsfrist hätte ohne weiteres ausgereicht, das zu klären.
Ich war ja vorher bei der Agentur für Arbeit und habe, bevor ich gekündigt habe, mit denen über die Situation gesprochen. Und die sagten gleich, das ich keine Sanktion befürchten muss.
Damm lege Widerspruch gegen den Bescheid ein. Wird diesem nicht abgeholfen steht dir der KOSTENLOSE Weg zum Sozialgericht offen. Dazu brauchst du KEINEN Rechtsanwalt.
Super vielen Dank für die Antwort. Sollte ich noch ein Widerspruch beim Jobcenter einreichen oder ist das nicht von nöten?
Lieben Gruß