HILFE Volle Erwerbsminderung und Rente und 60 % und Merkzeichen " G". Welche Anträge?
Hallo, brauche ein paar Tipps, was man für Hilfen beantragen kann.
Meine Mutter hat wegen voller Erwerbsminderung eine Rente erhalten.
Meine Mutter hat die letzen Jahre als Putzfrau gearbeitet, somit fällt die Rente sehr niedrig aus. Unter 400 Euro.
Zusätzlich hat Sie 60 % GdB und Merkzeichen " G"
Sie bewohnt eigenes Eigentum.
Was kann man für Geld oder Sachleistungenb beantragen um die Rente aufzubessern.
Vielen Dank
7 Antworten

Hallo KolosKolos,
Sie schreiben:
HILFE Volle Erwerbsminderung und Rente und 60 % und Merkzeichen " G". Welche Anträge?<
Antwort:
Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, kann ergänzend Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung beantragt werden!
DRV>>>>zuständiges Sozialamt!
Ob der Antrag aber bewilligt wird, das steht auf einem ganz anderen Blatt und hängt nicht zuletzt vom gemeinsamen Haushaltsgesamteinkommen ab!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf
google>>
wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt
Fazit:
Ihr Ansprechpartner ist letztendlich Ihr zuständiges Sozialamt!
Termin vereinbaren, alle vorhandenen Unterlagen zum Termin mitnehmen, sich beraten lassen und dann wissen Sie mehr!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad

Wenn die Rente geringer ist als die Grundsicherung, hat sie Anspruch auf ergänzende "Grundsicherung für dauernd erwerbsgeminderte Personen". Vorausgesetzt natürlich, dass sie "bedürftig" ist. Ein Unterhaltsanspruch gegen einen Ehemann wäre vorrangig.
Für das Merkzeichen "G" kann sie verbilligte Dauerkarten für das öffentliche Verkehrsnetz beantragen. Ganz kostenlos ist das auch nicht.

Wenn der Ehemann 1.000 EUR Rente erhält und auch Notreserven (?) vorhanden sind, ist die Frage, ob sie überhaupt ergänzende Grundsicherung erhalten würde. Muss das Amt rechnen. Natürlich sind beide eine Gemeinschaft ! Das "Problem" dieser Generation ist, dass sie nie über eine BU nachgedacht hat und das mit 400 EUR wohl auch nicht wirklich konnte...

Mit Notreserven meine ich Geld, was zum Beispiel für Reparaturen oder Schicksalschläge angespart worden ist. Es liegt über 4000 Euro.
Was gibt es noch für Möglichkeiten der staatlichen Aufstockung ?

Diese Notreserven meine ich auch. Der Grundfreibetrag für Vermögen liegt bei 150 EUR pro Lebensjahr, bei 60jährigen also 9.000 EUR.
Schau mal:

Bei GdB 60 und Merkzeichen G kann sie, neben der Ermäßigung der Einkommensteuer, auch Ermäßigung der Kfz-Steuer geltend machen oder mit entsprechendem Merkblatt, gegen Zahlung von 140 €, ein Jahr lang alle öffentliche Verkehrsmittel "kostenlos" nutzen.
Sie kann zudem Grundsicherung beantragen.

Sie kann beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.

Sie bekommt Grundsicherung. Für den GdB gibt es nichts.
Mein Vater, also ihr Ehemann bezieht ebenfalls Rente. Diese liegt bei ca. 1000 Euro. Beide leben gemeinsam im abbezahlten Eigenheim.
Das Eigenheim gehört auch beiden und eine geldmäßige Notreserve ist auch vorhanden.
Steht meiner Mutter wegen ihrer geringen Rente < 400 Euro trotzdem Grundsicherung zu oder wird die Rente von beiden in einen Topf geschmissen ???