Hilfe ! Pflegekind mit 18, mittellso - wer ist zuständig?

4 Antworten

Da seitens des Jugensamts keine Hilfe mehr kam, bzw. bei Anrufen konsequent aufgelegt wurde, waren wir auf uns allein gestellt

Seid ihr eventuell mal auf die Idee gekommen, PERSÖNLICH beim Jugendamt auf der Matte zu stehen, die verkorkste Situation zu klären und auch nicht abwimmeln zu lassen? Ich lese immer nur Telefon, da geht man doch persönlich hin und notfalls bis zum Amtsleiter. Das JA soll genau begründen, warum deiner Freundin (sie geht ja wohl noch zur Schule) keine Gelder der Jugendhilfe mehr zustehen.

Dann: Ab zur ARGE/Sozialamt und dort meldet sie sich (mit entsprechenden Nachweisen) als mittellos, dann steht ihr auch Vorableistungen zu.

Und zu guter Letzt: sie sollte sich erst einmal einen Nebenjob suchen, bis alles läuft.

Also ich rate Euch einfach einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. § 41 SGB VIII zu stellen bei zuständigen Jugendamt. Wenn die Pflegefamilie schon vor 6 Monaten beendet wurde, dann ist das Jugendamt vor Ort zuständig. Wenn nicht, dann muss der Antrag bei dem Jugendamt gestellt wurden, wo der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte bzw. bei Pflegefamilie, welches Jugendamt hier zuständig war. So schnell sind die nämlich nicht raus. Wenn ein Kind so lange in der Jugendhilfe, insbesondere in einer Pflegefamilie war, dann kann man es nicht einfach so mit Volljährigkeit zum Jobcenter überleiten bzw. man müsste das überleiten und kann nicht einfach sagen, man ist nicht mehr zuständig!

Den Antrag müsste das Jugendamt dann ablehnen und das hat meiner Ansicht nach - nach dem was ich vermute - wenig Aussicht auf Erfolg. Es ist nicht so einfach einen solchen Antrag abzulehnen und das muss man pädagogisch begründen. Jugendliche in diesem Alter sind schwierig. Es reicht nicht, dass man sagt, sie sind schwierig und das Pflegeverhältnis passt nicht. 

Es kann kann natürlich sein, dass das Jugendamt nicht die Wohnung bezahlt, sondern eine Unterbringung in einer Einrichtung, z.B. ein Verselbstständigungsangebot finanziert. Also nicht zu viel erwarten........

Also ich rate Euch einfach einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. § 41 SGB VIII zu stellen bei dem zuständigen Jugendamt. Wenn die Pflegefamilie schon vor 6 Monaten beendet wurde, dann ist das Jugendamt vor Ort zuständig. Wenn nicht, dann muss der Antrag bei dem Jugendamt gestellt werden, wo der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte bzw. bei Pflegefamilie, welches Jugendamt für diese Hilfe zuständig war. So schnell sind die nämlich nicht raus. Wenn ein Kind so lange in der Jugendhilfe war, insbesondere in einer Pflegefamilie, dann kann man es nicht einfach so mit Volljährigkeit zum Jobcenter übergeleitet werden bzw. man müsste das Überleiten begleiten und kann nicht einfach sagen, man ist nicht mehr zuständig! Flankierende ambulante Jugendhilfe, z.B. gem. § 35 SGB VIII mit Hilfe zum Lebensunterhalt, wäre das Mindeste.

Den Antrag müsste das Jugendamt dann ablehnen und das hat meiner Ansicht nach - nach dem was ich vermute - wenig Aussicht auf Erfolg. Dann hat man aber viel mehr in der Hand. Es ist nicht so einfach einen solchen Antrag abzulehnen und das muss man pädagogisch begründen. Jugendliche in diesem Alter sind schwierig. Es reicht nicht, dass man sagt, sie sind schwierig und das Pflegeverhältnis passt nicht. 

Es kann natürlich sein, dass das Jugendamt nicht die Wohnung bezahlt, sondern eine Unterbringung in einer Einrichtung, z.B. ein Verselbstständigungsangebot finanziert. Also nicht zu viel erwarten........und das so auf jeden Fall auch versuchen!!! 

Ich rate auch dazu eine Beratung bei einem freien Träger einzuholen, der unterstützen kann. Da gibt es immer viele Angebote. Einfach mal erkundigen!

Warum wurde sie denn "rausgeschmissen"?

forestmarkus 
Fragesteller
 28.01.2016, 02:15

es hat sich wohl einiges hochgekocht, da hieß es erst noch sie solle sobald sie was hat ausziehen, Tage später dann das Ultimatum "1 Woche". Nicht zu vergessen das die pflegefamilie ihr sämtliche Sachen aus ihrem Zimmer nahm, ja selbst die wasserflaschen !

Martnoderyo  28.01.2016, 02:20
@forestmarkus

Das klingt alles irgendwie sehr komisch. Wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt sollte das Amt normalerweise sofort schalten. NIEMAND muss in Deutschland auf der Straße sitzen. Es sei denn man will es. Das die einfach auflegen kann ich mir einfach nicht vorstellen. Da muss man denen schon extrem Dumm kommen.

Zum Amt gehen Druck machen. Aber nicht unhöflich werden.

//EDIT

Vor allem denen klar machen das sie ne Wohnung braucht. Und es bei ihr zu Hause einfach nicht ging.

Hat sie sich den rausschmiss allerdings selber zu Schulden kommen lassen dann hat sie wohl Pech und muss weiter von BAFÖG leben...

Martnoderyo  28.01.2016, 02:23
@Martnoderyo

Tschuldige das ich dein Kommentar sprenge dafee01 :P :D

forestmarkus 
Fragesteller
 28.01.2016, 02:30
@Martnoderyo

Eine Wohnung hat sie ja ! Diese entspricht auch den Erwartungen des Amts.

Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, da sie im Oktober Bafög beantragt habt und dieses laut Amt Ihr als Schülerin vorrangig ist.

Ich habe selbst auch versucht mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten, bis auf teils mürrische antworten und leere Versprechungen konnte ich auch nichts erleichtern.

Aktueller stand ist: Sie wohnt in einer anderen Stadt, entsprechend wäre ja das hiesige Jugendamt für sie verantwortlich. Allerdings will ich mich nicht damit zufrieden geben das sie dem Vermieter eine Abtrittserklärung aushändigen soll und so lange auf das Geld warten soll, bis der Bafög Antrag durch ist, bzw. die Nachzahlungen (Halbweisenrente, Kindergeld) eintreffen.

Irgendjemand muss ihr doch nun helfen, das Jugendamt kann sie doch nicht einfach so alleine  lassen.


Martnoderyo  28.01.2016, 02:35
@forestmarkus

Aber das kann einfach nicht vorrangig sein wenn sie extrem zerstritten mit den Pflegeeltern ist und dringend die Wohnung bezahlt bekommen muss. Verstehste? Das die Haufen vom Bafög Dings so lange brauchen ist leider öfters der Fall.

Beim Amt kommt es extrem darauf an WEN du ansprichst. Du musst Glück haben und den richtigen Sachbearbeiter haben, dann ist gleich VIEL mehr Möglich. Sogar über die normal festgesetzten Grenzen vom Amt hinaus.

Glaub mir, war bei mir nicht viel anders.

//EDIT

Nochmal. Wie gesagt... hat sie den Streit allerdings selbst zu verbuchen dann hat sie Pech. Bafög lässt sich eben gerne Zeit.

Beim Jugendamt nicht anrufen, sondern vorbeigehen. Dann kann man dich auch nicht abwimmeln.

djcore  28.01.2016, 23:18
@forestmarkus

Das muss so nicht sein mit der Zuständigkeit. Also, dass das Jugendamt vor Ort zuständig sein müsste. Wie lange ist es her, dass die Hilfe gem. § 33 SGB VIII - Pflegefamilie - beendet wurde?

forestmarkus 
Fragesteller
 28.01.2016, 02:20

Ich habe momentan einfach Angst um sie, da sie psychisch vorbelastet ist und sich mehr und mehr verschließt und hängen lässt 😔

forestmarkus 
Fragesteller
 28.01.2016, 02:50

Selbst verbucht sicher nicht, allerdings sind die ehemaligen Pflegeeltern und das Jugendamt in dem 20.000 Seelenkaff per Du (mitunter persönlich befreundet) . Ihr glaubt das Jugendamt einfach nicht ( wumderhaft aber auch) -.-

forestmarkus 
Fragesteller
 28.01.2016, 23:28

September 2015