HILFE! Fragebogen bei fristloser kündigung

5 Antworten

Hallo,

genau wie der Vorredner bin ich der Meinung, es könnte ein Fall für einen Anwalt sein. Einfach so nicht mehr hingehen ist auf keinen Fall die richtige Lösung. Du hättest mit deinem Arbeitgeber sprechen müssen. Der Chef deiner Chefin, andere Mitglieder der Letungsebene, Betriebsrat, Gewerkschaft etc. wären auch gute Ansprechpartner. 

Erst wenn du da keinen Erfolg (wenn es sie nicht gibt, etc.) wäre der Gang zum Anwalt die beste Wahl.

So kann es sein, das es zu einem Vergleich kommt. Damit bekommst du weniger Geld.

Je nach Sachlage: Manche Firmen (also Chefs bzw. auch manche Arbeitnehmer) tanzen im Dreieck. Das ist manchmal völlig unverständlich was sie sich ausdenken. Aber alles hat seine Grenzen. Manchmal muss man denen aber zeigen, wo die Grenzen sind.

Ich hätte lieber meine Chefin zurückgemobbt, als mich mit dem Hartz 4-Amt erstmal einzulassen. ;) 

Grüße

Hallo Milena,

zum ersten wenn in dem Fragebogen steht 

- haben sie das Arbeitsverhaltnis beendet um eine Arbeitgeberkündigung zu vermeiden?

Das heißt es ist keine Fristlose Kündigung.  Sonst hättest Du das Schreiben nie bekommen.

Wenn man die Möglichkeit bekommt dazu Stellung zu nehmen würde ich das auch zwingend tun! Ja und mir eine Kopie davon machen. 

Zur ersten Frage

-  es reicht nicht simpel zu schreiben Mobbing 

Ich würde u.U. auf einem Beiblatt eine Situation zum Thema  schreiben (sehr kurz) auf dem Fragebogen sollte dann stehen siehe Beiblatt (nicht das da etwas verschwindet). 

-  bei der zweiten Geschichte ist es ähnlich. Da würde ich aber schreiben ich habe es versucht aber meine Möglichkeiten waren bedingt durch die Führungsebene eingeschränkt. 

-  dies lag nicht in meiner Hand

-  nein es war halt das Fazit weil es täglich / monatlich Fälle gab siehe  Punkt 2

Möglichst nicht schreiben meine Chefin hat mich gemobbt sondern dies nett umschreiben mit Führungsebene udgl.

Ich weis nicht was mit solchen Unterlagen passiert ob die doch einmal ein Chef über Deiner Chefin  liest? Falls es den überhaupt gibt. In dem Fall würde ich dies einmal dem Übergeordneten Chef zukommen per interner Post odgl. .

Wenn man gemobbt wird ist das natürlich schon heftig. Es ist aber absolut kontraproduktiv nicht zur Arbeit zu gehen. Weil ja soviel dran hängt !(Miete udgl..).

Dazu kommt das zu 120 % keiner Deiner Kolleginnen sagt OK das stimmt! Wenn Du Pech hast kann es sein das es von ganz oben so geplant war?  Ich kenne die Zusammenhänge nicht.   Ich weis genau so wenig ob ihr einen Betriebsrat habt usw.. 

Genau so ob Du bereits ein Schreiben bekommen hast, wo genau der Grund drin steht wenn man schon so einen Fragebogen bekommt  Wenn Du irgendwie die Möglichkeit hast  da etwas nachzuweisen (Mobbing) würde ich mich einmal beraten lassen und dann einmal vor das Arbeitsgericht gehen. Nun VDK und SoVD führen solche Sozialrechtsberatungen durch einmal in der Woche in ihren Geschäftsstellen. Bei geringen Einkommne kann man auch einen Beratungsschein seines zuständigen  Amtsgerichts bekommen Mit dem man dann zu einem guten Rechtsanwalt (Sozialrecht) geht. Natürlich sollte man zwingend 99 % der Fragen vorher aufschreiben. und nicht viel mehr als 20 Fragen stellen (könnte ich dagegen vor Arbeitsgericht gehen ..Chancen usw..) reicht dies (Situation....) ...als Nachweis für Mobbing udgl..

Man nicht die Kündigung zurücknehmen, den wieder unter der Chefin zu arbeiten funktioniert gar nicht! Aber man könnte z.B. das Wort fristlos streichen. .

http://forum.mobbing.net/forum.php

VG Stephan

4.haben sie das arbeitsverhaltnis beendet um eine arbeitgeberkündigung zu vermeiden?

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wer hat denn jetz gekündigt - Du oder der Arbeitgeber?

unabhängig davon, wie die arge diese kündigung bewertet, ist eine fristlose kündigung nur bei einem sog. "wichtigen" grund zulässig, z.b. straftaten, beleidgungen usw. "einfache" verstöße gegen die pflichten aus dem arbeitsvertrag reichen für eine sofortige (fristgerechte) kündigung nicht aus, das geht erst im wiederholungsfall nach einer vorherigen abmahnung.

prüfe also parallel, ob du nicht gegen diese fristlose kündigung klagen kannst. die arge wird das ggf. genau so sehen und dir eine sperrfrist aufs auge drücken. wenn du dann vor gericht gewinnst, bekommst du zumindest den lohn nachgezahlt.

Wenn sie nachweisen könnte das sie gemobbt worden (was selten klappt) ist hätte sie sogar einen Anspruch auf eine Abfindung entsprechend, der Länge des Arbeitsverhältnisses!

du wirst eine sperre bekommen, da du fristlos gekündigt wurdest wegen fehlzeiten. damit musst du leben. das mobbing wirst du nicht beweisen können. normalerweise geht man mit dem problem zum arbeitsamt und spricht sich dort mit dem sachbearbeiter ab. du hast die sache falsch rum gemacht und wirst nun dafür gerade stehen dürfen.