Hi,ich möchte mit meinem Kumpel ne Kneipe eröffnen was für kosten muss ich beachten und sonstiges an Auflagen(Kein sky)?

5 Antworten

naja, startkapiztal soltlen etwas 25000€ sein.

damit kommt ihr erstmal ein jahr über die runden (angenommen es läuft nicht gut) und natürlich braucht ihr eine ausschenk-lizenz und entsprechend das go vom gesundheitsamt

ZwanzigerJahre  07.03.2016, 01:19

Mit dem Betrag kommt eventuell eine Person ein Jahr über die Runden (wenn es nicht läuft). Und dann muss der Laden schon komplett eingerichtet sein und das Lager dürfte dann auch ziemlich leer sein...

Bei so einer Frage, solltet ihr erst gar nicht damit anfangen. Das wäre jetzt schon ein Reinfall.

Outlaw1 
Fragesteller
 21.09.2015, 12:24

Du bist der hellste der Firma dunkel wa?trottel melde dich einfach ab und lass es

Ihr solltet Euch zuerst einige Fragen beantworten, bevor Ihr den 2. Schritt, den Businessplan errichten, macht. Wo wollt Ihr was, wie groß, für wen, mit welchem Angebot machen. Wenn Ihr diese Fragen eindeutig beantwortet habt, geht es zum http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Businessplan-erstellen/inhalt.html

Ihr benötigt sowohl für die Räume eine Konzession, wie auch als Betreiber die sachliche und fachliche Voraussetzungen.

Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart(z.B.Bar, Diskothek etc.) und für bestimmte Räume erteilt.Um eine Konzession zu erhalten, muss man nachweisen:die persönliche Zuverlässigkeit die fachliche Eignung die Eignung der Betriebsräume.Die persönliche Zuverlässigkeit wird nachgewiesen durch:ein polizeiliches Führungszeugnis (bei dem für die Person zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen),eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für den Betriebsinhaber zuständigen Finanzamt, also dass man keine Steuerschulden hat.einen Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein von diesem beauftragter Arzt aus. Die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch die Teilnahme an einer Unterrichtung nach §4 Gaststättengesetz.Diese Unterrichtungen werden von den örtlich zuständigen Industrie-und Handelskammern alle paar Wochen durchgeführt. Es gibt dabei zwar keine Prüfung, so dass eine schlafende Teilnahme auch genügt,aber man sollte aufpassen, denn die lebensmittelrechtlichen Kenntnisse,die dabei vermittelt werden, sind wirklich wichtig. Die Teilnahmebescheinigung ist unbefristet und bundesweit gültig. Es ist deshalb kein schlechter Rat, an eine solcher Unterrichtung in einer frühen Phase der Existenzgründungsplanung teilzunehmen. Zudem kann man dort evtl. weitere Gründer kennenlernen und Kontakte knüpfen für einen Erfahrungsaustausch. 
Darüberhinaus gibt es keine fachlichen Anforderungen, weder einen bestimmten allgemeinen Bildungsabschluss noch einen Abschlußoder vergleichbare Kenntnisse eines gastronomischen Lehrberufs oder kaufmännische Kenntnisse. Wer aber über eine abgeschlossene gastronomische Berufsausbildung verfügt, kann sich von der IHK von der Unterrichtung freistellen lassen. Unverschämterweise ist die Gebühr für die Freistellung nicht wesentlich günstiger als die Gebühr für die Teilnahme.
Zum Nachweis der Eignung der Betriebsräume muß man beibringen:den Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag,einen Nachweis, dass die Räumlichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe nutzungsfähig sind (ansonsten durch Bauzeichnungen/Grundrisse aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume; entfällt bei bereits gastronomisch genutzten Räumen, wenn sie nicht umgebaut werden sollen, da sie dann bereits der Erlaubnisbehörde vorliegen). Die Anforderungen an die Räume ergeben sich aus landesspezifischen Gastsstättenverordnungen bzw. in einigen Ländern wie Saarland,Bayern auch aus Gaststättenbauverordnungen

Outlaw1 
Fragesteller
 21.09.2015, 12:26

Das heißt wenn ich einen Laden habe, muss ich erst mit den Papieren zum Amt das genehmigen lassen und drauf hoffen das klappt .Wenn ich schon den Laden habe und es nicht genehmigt wird dann zahle ich erstmal umsonst Pacht?

Novos  21.09.2015, 12:30
@Outlaw1

Jaein. Wenn Du einen gastronomischen Betrieb PACHTEST, dann bedeutet das, das er dem Zweck (gastronomischer Betrieb) entsprechen muss. Im Gegensatz zur Miete, da mietest Du nur die Räume, ohne dass sie dem Zweck entsprechen müssen. Bei der Pacht ist der Verpächter gefordert, dass die baulichen Bedingungen dem Zweck entsprechen.

gewerbeschein und Schanklizenz vernünftige location finden

Was wichtig ist ihr müsst euch abheben von den anderen macht specials z.b shisha day oder das man was cooles gewinnen kann sowas lockt member und mundpropaganda ist beste eure location sollte nicht am sack der welt liegen kollege hat eine bar im dorf auf gemacht hat keine 6 monate gehalten 30 tausend euro schulden hat er gemacht die leute musst du von überzeugen warum sollten die zu dir kommen und nicht zur bar die um die ecke ist ? Vll gibt es auch mal leckeren bronies die selbst gemscht sind am tag vll habt ihr einfach nur hamma geile kellneriinnen ich weis eine bar ist zum trinken da aber bei mir in der gegend sind 4 bar fasst nebeneinander doch einer ist immer am vollsten da der gyros anbietet :D