Hier geborene Ausländer abschieben? MÖGLICH?
Ausländer können auf Grund von begangenen Taten des Landes verwiesen werden, wenn sie hier geboren sind. Das hat unser der Fall ,,Mehmet'' vor Augen geführt vor einigen Jahren.
Doch gibt es da bestimmte Gesetze dazu ? Ich meine, wenn ein Türke oder ein Mensch aus Afrika hier geboren ist, würden sie in ihrem Land völlig fremd sein.
Wie sieht die Lage da aus?
8 Antworten
lese bitte mal dort::http://ausweisung.blogsport.de/hintergrund/doppelbestrafung/schimmel/
daraus auch.. von Dominique Schimmel (Rechtsanwältin in Berlin) .
Denn Ausweisung ist aus vielen Gründen möglich – darunter Terrorverdacht, Sozialhilfebezug –, wir beschränken uns aber heute auf die Ausweisung nach einer Verurteilung wegen einer Straftat.
Die „Ist-Ausweisung“ ist die zwingende Ausweisung, wenn jemand zu einer Jugendstraftat oder Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde; sie gilt auch für Betäubungsmitteldelikte.
Wenn jemand DrittstaatlerIn ist, eine Straftat von mindestens drei Jahren erhalten hat, muss von der Verwaltung eine Ausweisung verfügt werden. D.h. die Ausländerbehörde hat bei ihrer Entscheidung keinen Spielraum.
Die nächste Stufe ist die „Soll-Ausweisung“, d.h. die „Regelausweisung“. Es wird in der Regel ausgewiesen, wenn jemand zu zwei Jahren Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Die Aussage ist so nicht korrekt.
Bei Verurteilungen wegen Betäubungsmittel reichen auch schon Freiheitsstrafen von 2 Jahren ohne Bewährung. Und so zwingend ist sie auch nicht, liegen entsprechende Bindungen im Bundesgebiet vor - erfolgt meist nichtmal eine Ausweisung.
Um die Frage zu beantworte , Ausländer (auch in Deutschland geborene Ausländer) können ausgewiesen werden. Grundlage hierfür ist ein Gesetz, das AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). Wie im ersten Beitrag schon erwähnt wurde beinhaltet §53 AufenthG die "Ist-Ausweisung". §54 AufenthG beinhaltet die Regelausweisung und im § 55 AufenthG sind die Tatbestandsmerkmale für die Ermessensausweisung dargelegt.
Man muss ich hier zwingend zwischen Unionsbürger und Personen unterscheiden, die keine Unionsbürger sind. Bei Unionsbürger wird Festgestellt, dass sie ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet verloren haben. Rechtsnormen sind hierbei im FreizügG/EU zu finden. Wobei hier die einschlägigen Rechtsnormen §6 une §7 sind.
Wichtig ist hier zu unterscheiden zwischen Ausweisung und Abschiebung. Die Ausweisung ist die der Verwaltungsakt, sprich ein Bescheid, in der die zuständige Ausländerbehörde feststellt, dass entsprechende Tatbestände vorliegen in Folge der Ausländer das Bundesgebiet wieder zu verlassen hat.
Die Abschiebung ist der Realakt, hier wird, nachdem ein Bescheid ergangen ist, der bestandskräftig ist, durch die erlassende Behörde eine Abschiebung in die Wege geleitet. Durchgeführt wird diese durch die Polizei.
Wichtig ist hierbei natürlich, dass auch wenn Straftaten vorliegen, die eine Ausweisung möglich machen, nicht zwangsläufig ausgewiesen wird. Auch hier ist eine Verhältnismäßigkeit zu beachten (auch wenn §53 AufenthG eine zwingende Ausweisung verlangt, ist aufgrund der Rechtssprechung immer die Verhältnismäßigkeit zu prüfen), sprich die Abwägung von privaten Intresse gegenüber den öffentlichen Intressse.
Und nein, niemand wird einfach an der Grenze abgesetzt, sie werden immer der grenznahen Polizeiwache übergeben, bzw. bei Luftabschiebungen wird die Polizei am Zielflughafen informiert.
Wenn er nicht die dt. Staatsbürgerschaft hat....
Hallo,
Ich habe eine frage wer könnte mir hier helfen.
Also bitte versteht es
Ich bin 28 Jahre alt bin hier geboren ich habe 2 Kinder lebe aber leider nicht mit ihnen (problematisch), bin hier zur Schule gegangen habe hier mein Leben verbracht war noch nie in einen fremden Land.
Ich habe sehr viele Straftaten begangen wurde mehr Mals verurteilt 2 mal zu 2 Jahren Haft verurteilt 2 bewährungs Strafen ,
Dies habe ich aus Dummheit gemacht war jung und habe nicht nachgedacht.
Seit 2015 will die ausländerbehörde mich ausweisen ich habe eine duldung bekommen als ich entlassen wurden bin.
Was kann ich dagegen tuhen,bitte keine komischen Komentare nur ehrliche bitte
... Naja ! ... für eine Abschiebung braucht die Polizei ja ein Land das Denjenigen aufnehmen will .. deshalb ist das Geburtsland in den meisten Fällen das Abschiebeland .. weil dieses Land die Aufnahme nicht verweigern kann !!! .. wenn ein Ausländer hier geboren ist .. und keine deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat .. dann kann er sehrwohl in ein anderes Land abgeschoben werden .. nämlich in das wovon er die Staatsbürgerschaft besitzt !!! ... denn er muß ja irgendeine haben .. oder er ist Staatenlos ! ... dann geht das auch ... nämlich irgendwohin ... in ein Land seiner Wahl ! ... meist wird er dann zur Grenze gebracht .. und dann tschüsss ! ... wenn nötig bekommt er noch einen Fremdenpass ...
DANKe für die Antwort, Solche Fälle sind mir auch leider bekannt,