Hi. Was ist der Untershcied zwischen Betrug und arglistiger Täuschung?

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Arglistige Täuschung ist zunächst einmal ein Begriff aus dem Zivilrecht (§ 123 Abs. 1 BGB). Sie berechtigt den Getäuschten zur Anfechtung eines Vertrages.

Betrug (§ 263 StGB) ist dagegen ein Straftatbestand.

Im Prinzip ist die arglistige Täuschung eine Voraussetzung dafür, dass auch ein Betrug vorliegt. Arglistige Täuschung heißt nämlich nicht viel mehr als vorsätzliche Täuschung und diese ist beim Betrug erforderlich.

vielen Dank

Hallo,

der Betrug ist ein Straftatbestand. Geregelt ist dieser in § 263 StGB. 

Die arglistige Täuschung hingegen ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff. Dieser ist in § 123 BGB geregelt. Die argllistige Täuschung stellt einen Anfechtungsgrund zur Vertragsanfechtung dar.

danke, Blumenväschen