Hi, muss man dem Arbeitgeber bei Ummeldung eine Kopie der Meldebescheinigung vorlegen, oder reicht eine formlose Mitteilung aus..?
Wohnungsummeldung
4 Antworten
kommt auf den Arbeitgeber an. Eigentlich reicht eine formlose Mitteilung.
eine kopie / ablichtung für das lohnbüro macht das sicher .
Eine formlose Mittelung reicht völlig aus.
In der Regel reicht eine formlose Mitteilung.