Hi! Ich hab ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten?

4 Antworten

Wenn du die Vermoegensauskunft abgibst, wird der Haftbefehl hinfaellig. Der dient nur dazu, die Abgabe der Vermoegensauskunft zu erzwingen. Das ist aber nicht mehr erforerlich, wenn du sie auch ohne Zwang abgibst.

RickRoss71 
Fragesteller
 27.08.2018, 01:09

Also brauche ich mir da keine Gedanken machen! Weil ich wollte sowieso ihn zu seinem Büro Zeiten anrufen und fragen ob das überhaupt notwendig ist, da das mit diesen Schulden die er von mir hat schon länger läuft und da ich vor 4 Jahren In Insolvenz gehen musste! Ich hatte so einen Fall nämlich zwei Jahre nach dem ich Insolvenz gegangen bin schon mal gehabt und da musste ich dann nix abgeben, weil die Gerichtsvollzieherin, das in die Akte eingetragen hat

mepeisen  28.08.2018, 10:19
@RickRoss71

Sind das Schulden von vor der Insolvenz oder sind die nach Eröffnung entstanden?

RickRoss71 
Fragesteller
 01.09.2018, 06:34
@mepeisen

Die waren vor der Eröffnung das weis ich, aber ich hab mich bei dem Club nicht wirklich abgemeldet und deswegen kamen immer weitere Schulden

mepeisen  01.09.2018, 06:40
@RickRoss71

Es kommt jetzt stark drauf an, ob sich die geforderten und titulierten Schulden auf den Zeitraum von davor beziehen oder nicht. Wenn danach, musst du zwingend die Vermögensauskunft abgeben. Dann sind das auch neue Schulden.

Wenn davor, zeige dem Insolvenzverwalter die Unterlagen zu deiner Insolvenz bzw. den Eröffnungsbeschluss.

Davon abgesehen solltest du dich dann auch mal dringend um eine Kündigung kümmern. Du solltest dein Leben mal in den griff bekommen bei solchen Dingen.

Entweder gibst du deine Vermögensauskunft ab oder du wirst eingeknastet.

RickRoss71 
Fragesteller
 27.08.2018, 01:06

natrülich werde ich die abgeben! Die Frage war halt ob er mich halt dann dennoch verhaftet, weil da ja steht! Ich bin beauftragt sie zur erzwingung der Vermögenssuskunft zu verhaften

ErsterSchnee  27.08.2018, 01:08
@RickRoss71

Nein. Er würde dich ja verhaften, um dich zu zwingen, die abzugeben.

RickRoss71 
Fragesteller
 27.08.2018, 01:10
@ErsterSchnee

Also wenn ich die abgebe, kann ich ganz normal wieder nachhause gehen! Ich wollte da jetzt morgen hin, aber hab noch mal geschaut und der Termin ist erst Ende September

Er wird dich schon nicht verhaften. Er wird lediglich schauen ob sich etwas pfändbares in deiner Wohnung befindet und ist danach auch schon weg.

mepeisen  28.08.2018, 10:20

Bitte informieren darüber, worum es bei der Vermögensauskunft geht. Das hat mit Sachpfändungen in der Wohnung erst mal nichts zu tun.

Geh hin, gib deine Vermögensauskunft ( früher nannte man das " Eidesstattliche Versicherung " ) ab und gut ist.

Des weiteren dürfte, so wie ich es gelesen habe, noch die Insolvenz bestand haben. Darauf solltest du vorsichtshalber hinweisen. Dennoch darfst du kein Vermögen haben, da diese pfändbar wäre und wenn du doch welches haben solltest und nicht mitgeteilt hast, machst du dich strafbar.

Verhaftet wirst du jedenfalls nicht.