Heute wurde ich zu 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Strafe ist auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt?

3 Antworten

Wenn Du vorher noch nie gerichtlich bestraft wurdest, würde die Strafe sogar nach 3 Jahren nicht mehr drin stehen. Ansonsten tatsächlich nach 5 Jahren, gerechnet ab dem Tag des Urteils (nicht der Rechtskraft)

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

Die Strafe wird in deinem Fall quasi mit Ablauf der Bewährung aus dem Führungszeugnis getilgt. Im erweiterten kann sie je nach dem noch drin stehen. Eintragungsfrist ist 3 Jahre.

Ja sicher...

Die "Löschzeit" von 3 Jahren beginnt mit Ende der Bewährungszeit. NICHT mit dem Urteil

Woher hast du denn diesen Quatsch? Laut § 34 BZRG geht die Frist natürlich mit dem Urteil los. Hierbei ist nicht mal die Rechtskraft entscheidend. Mindestens besteht der Eintrag allerdings solange die Bewährung noch nicht aufgehoben wurde. 

@augsburgchris

Vergooglet SHAME ON ME!

Du hast recht