Heute wurde ich zu 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Strafe ist auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt?
Die Frage lautet: Wenn ich in 5 Jahren ein Führungszeugnis ausstellen lasse, ist dann die Strafe sichtbar in diesem Führungszeugnis ?
3 Antworten
Wenn Du vorher noch nie gerichtlich bestraft wurdest, würde die Strafe sogar nach 3 Jahren nicht mehr drin stehen. Ansonsten tatsächlich nach 5 Jahren, gerechnet ab dem Tag des Urteils (nicht der Rechtskraft)
Die Strafe wird in deinem Fall quasi mit Ablauf der Bewährung aus dem Führungszeugnis getilgt. Im erweiterten kann sie je nach dem noch drin stehen. Eintragungsfrist ist 3 Jahre.
Ja sicher...
Die "Löschzeit" von 3 Jahren beginnt mit Ende der Bewährungszeit. NICHT mit dem Urteil
BalTab
29.02.2016, 18:07
@augsburgchris
Vergooglet SHAME ON ME!
Du hast recht
Woher hast du denn diesen Quatsch? Laut § 34 BZRG geht die Frist natürlich mit dem Urteil los. Hierbei ist nicht mal die Rechtskraft entscheidend. Mindestens besteht der Eintrag allerdings solange die Bewährung noch nicht aufgehoben wurde.