Heute Führerschein bekommen Probezeit?

12 Antworten

A und B Verstöße Führerschein auf Probe

Interessant ist auch Folgendes:


Die Straßenverkehrsordnung für Fußgänger

Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger?


Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland auch für Fußgänger. Für den sogenannten Fußverkehr gibt es spezielle Regelungen, die in § 25 StVO spezifiziert sind. Diese umfassen das Verhalten auf der Straße, an roten Ampeln und gegenüber Polizisten.


Das Bußgeld für Fußgänger, die ein Vergehen gegen das Verkehrsrecht begehen, kann etwa 5 bis 10 Euro betragen. Dieses niedrig angesetzte Verwarngeld sollte Fußgänger allerdings nicht dazu verleiten, die Bußgeldtabelle zu missachten. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. Einige Verstöße stellen A-Verstöße dar und ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich, der sich auch negativ auf den Führerschein auswirken kann.


Zu A-Verstößen aus dem Bußgeldkatalog für Fußgänger gehören:



Ein Haltegebot eines Polizisten nicht befolgen                                                       Eine rote Fußgängerampel missachten                                  
Eine rote Fußgängerampel missachten und dabei einen Unfall verursachen

Fahranfänger in der Probezeit, die gegen eine dieser Verkehrsregeln für Fußgänger verstoßen, bekommen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und deren Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert.


Der Bußgeldrechner sieht jedoch normalerweise kein Fahrverbot oder Punkte für Fußgänger vor. Es droht hingegen ein Bußgeld, wenn Fußgänger über eine rote Ampel gehen.




Alle Verstöße zur Probezeit im Bußgeldkatalog 2016 - Bussgeld-Info.de

www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/



Darfste auch schon fahren - also hast du das nötige Mindestalter schon erreicht?^^

Wenn ja, endet deine Probezeit am 16.06.2018 24 Uhr oder eben am 17.06.2018 um 0 Uhr - je nach Sichtweise.^^

D. h.: der komplette 16.06.2018 liegt noch innerhalb deiner Probezeit.

Geschwindigkeitsverstöße ziehen in der Regel erst ab 21 km/h zu schnell probezeitrelevante Maßnahmen nach sich.

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

Hallo Nadien,

hast du denn heute auch den Führerschein bekommen? Also hast du schon heute das Mindestalter für den Führerschein erreicht?

Beginn der Probezeit ist das Datum an dem dir der Führerschein ausgehändigt wird und ab dem du fahren darfst.

Nicht früher.

Bzgl. der Maßnahmen bei Verstößen gab es ja schon die ein oder andere hilfreiche Antwort.

Viele Grüße und viel Spaß beim Fahren

Michael

Deine erste Fahrt außerhalb der Probezeit kannst du am 17.06.2018 machen. Du solltest dich nicht blitzen lassen ;)

Diese Frist kann sich verdoppeln, wenn du dich ordnungswidrig im Verkehr verhältst. Tempoübertretungen ab 21 km/h führen zur Verlängerung der Probezeit. Den Schein verlierst du deswegen aber nicht gleich.

Also 16.06.16 und dann 2 Jahre drauf ist bei mir Ende der Probezeit am 15.06.2018 und erste Fahrt außerhalb der Probezeit der 16.06.18, aber auf einen Tag kommts nun auch nicht an ;)

@derajax

Irrtum, @Mima5678 hat recht: die Probezeit endet am 16.06.2018 24 Uhr oder eben am 17.06.2018 um 0 Uhr.^^

Die Probezeit ist dafür da um zu sehen ob du auch alleine gut fährst und dich an alle Regeln halten kannst.

Zum Verlust deines Führerscheins kann meines Wissens nach fast jeglicher Verstoß führen.