Heruntergelassene Rolläden, geschlossene Fenster und das Mitspracherecht des Vermieters

6 Antworten

Kurz und knapp: NEIN.

Weder das eine noch das andere. Klar bist Du als Mieter verpflichtet, ausreichend zu lüften, um Schimmel zu vermeiden, aber das tut Ihr ja offensichtlich. Der Rest ist Deine Sache.

Du kannst Deinem Vermieter sagen, dass er, falls er tatsächlich eigenmächtig Eure Wohnung betritt, Hausfriedensbruch begeht!

Hallo,

ich bin mir fast sicher, dass nur durchgelüftet werden muss, wenn Schimmelbildung statt findet.

> [...] Der Mieter kann die Wohnung nutzen oder ungenutzt leerstehen lassen, solange er seinen Sorgfaltspflichten nach kommt. (z.B. Schimmelbildung durch regelmäßiges Lüften verringern. [...]

Wegen den Rolläden würde ich mir keine Sorgen machen -> Für was sind sie denn da, wenn man sie nicht, oder nur teils, benutzen darf.

Mfg

Fabian W.

  1. Babies können auch im Hellen schlafen.
  2. stundenlang braucht man die Fenster nicht ganz öffnen - das kühlt unnötig aus
  3. ich habe keine Rolläden und auch die Fenster nicht immer auf

  4. Vermieter kann nicht vorschreiben wieoft gelüftet wird

  5. Gute Idee - eine Wetterstion einzusetzen
  6. Vermieter darf NICHT eigenständig die Wohnung betreten - das ist Hausfriedensbruch
  7. Tipp: Schlösser wechseln

ob er das darf, weiß ich nicht, aber er hat wohl angst um sein haus. man hört halt soviel von schimmelbefall durch geringes, bzw. falsches lüften. ich würde ihn einladen, das haus zu begehen und sich so selbst vom klima zu überzeugen und davon, daß keine spur von schimmel vorhanden ist. - falls euch an einem guten verhältnis gelegen ist.