Hertz Autovermietung - Unterstellung eines Schadens

2 Antworten

Im Übergabeprotokol sollten alle Vorschäden aufgeführt sein. Wenn die Beule da nicht drin steht hast Du leider Pech gehabt. Bei Übernahme eines Leihwagens immer eine genaue Kontrolle durchführen.

Wir haben uns das Auto zu zweit angeguckt (mein Beifahrer und ich). Leider war die Sonne an dem Tag sehr grell und stahlte direkt auf die Autofront. Man hat nichts gesehen.

Und wie gesagt: Die angeblich von uns verursachte Beule ist derart klein, dass man schon nah ran gehen muss, damit man die Überhaupt sieht.

Ich finde es einfach eine Frechheit. Das ist das erste Mal in meinem Leben dass ich ein Auto gemietet habe. Da es vom ADAC unterstützt wird, dachte ich, es sei eine seriöses Unternehmen.

Zudem hat der Vermieter selbst bei Übergabe sich nicht einmal das Auto angeguckt. Kann schließlich auch vom Vorgänger sein.

Und zeugen, dass während des ganzen Mietvorgangs nirgends etwas passiert ist, habe ich. Es war nämlich immer jemand am Auto (wg. dem Inhalt, da wir von A nach B geschleppt haben).

Und ich habe es auch nicht so dicke, dass ich das mal eben zahlen könnte.

Als mieter hast Du die pflicht den Wagen genau zu besichtigen und eventuelle Schäden im übergabeprotkoll zu dokumentieren.. Hast Du das versäumt ist es nunmal leider dein Problem .

Du mußt nachweisen das der Schaden vorher bereits gegeben war oder das der jeweilige Stützpunktvermieter den Wagen schoneinmal mit diesem Schaden an einen anderen Mieter herangetreten ist.

Mögliche Beschuldigungen oder texte die sowas als gängige Betrugsvorwürfe darstellen sind an die Beweispflicht gebunden also wenn du sowas unterstellst oder behauptest kann man Dich dafür rechtlich zur Verantwortung ( Schadensersatzpflicht wegen Rufschädigung / Geschäftsschädigung ) ziehen was vermutlich teurer wird die der Schaden selbst. ich wäre da sehr vorsichtig..

Joachim

Ich will niemanden etwas unterstellen oder dergleichen - ich stelle lediglich die Tatsachen fest.

Ich kann leider nur das sagen, was ich weiß. Und eines davon ist, dass ich nicht für den entstanden "Mikroschaden" muss man beinahe dazu sagen verantwortlich bin.

Und diverse Recherchen im Internet (leider erst im Nachhinein gemacht) haben mir diverse Einträge von Menschen offenbart, denen es genauso ging.

In dem Wohlwissen, nicht die Verantwortung zu tragen, bin ich ehrlich gesagt auch nicht bereit, auf meine Mietkaution in Höhe von 250 Euro zu verzichten, geschweige denn eine Weitere Reparaturzahlung zu leisten, dessen Glaubwürdigkeit über die Höhe der geforderten Summe sowie der Notwendigkeit der Reparatur nicht prüfen kann.

@ObstMitSuesses

In diesem Fall würde ich dir Raten einen Rechtsanwalt zu bemühen der seinerseitz einen Sachverständigen aktiviert der diesen Schaden sichtet und beurteilt. Man kann dir wenn ich richtig informiert bin nur instandgesetzte Schäden anrechnen deren Beseitigung durch eine offizielle Werkstattrechnung / Beulendoktor nachgewiesen wird oder werden muß.. alles andere würde ich nicht akzeptieren wenn s auch teurer wird..

Deine Kohle und deine Entscheidung.. Joachim