Können wir den Herd einfach austauschen?

8 Antworten

"Herd und Spüle sind nicht mitvermietet.

Diese Klausel ist unwirksam. Beides befand sich bei Mietbeginn in der Wohnung und ist deshalb automatisch mitvermietet. Demzufolge ist der Vermieter verantwortlich für die einwandfreie Funktion gemäß seiner Hauptpflicht, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Du solltest nun dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel anzeigen nebst Setzung einer Frist von 10 Werktagen ab Zugang deines Schreibens zur Beseitigung des Mangels. Er entscheidet, ob Reparatur oder Ersatz erfoderlich bzw. notwendig sind. Bei Verfristung solltest du einen Handwerker mit der Prüfung und Erstellung eines kostenlosen unverbindlichen Kostenvoranschlages beauftragen. Diesen legst du einer erneuten Abmahnung mit einer Nachfrist von 5 Werktagen dem Vermieter vor und kündigst dabei an, wenn er dem Mangel binnen dieser Frist nicht abhilft, selbst das Erforderliche zu veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen zu wollen.

Als Alternative könntest du den defekten Herd in den Keller stellen, dir einen modernen deiner Wahl kaufen und bei Auszug den alten wieder zurückstellen.

Die Tatsache, das der Herd nicht vermietet wurde, bedeutet nicht, dass Ihr den Herd einfach entsorgen könnt.

Hier ist es durchaus denkbar, dass sich das Gerät im Eigentum des Vermieters befindet und Euch kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

Das solltet Ihr erst einmal mit dem Vermieter besprechen.

Alternativ könnt Ihr den alten Herd auch zwischenlagern und im Falle des Auszugs wieder in die Wohnung stellen.

ja, aber frag wirklich besser vorher

Wenn der Herd nicht mit vermietet ist, hat ihn der Vormieter vielleicht einfach stehen gelassen und sich die Entsorgung gespart.

Und der Vermieter hat sich ebenfalls die Entsorgung oder Reparatur gespart und meint nun, mit diesem komischen Passus im Vertrag durch zu kommen.

im Mietvertrag steht jedoch "Herd und Spüle sind nicht mitvermietet.

Reines Wunschdenken des Vermieters. Wenn so etwas in der Wohnung steht, ist es auch mit vermietet und nicht geliehen oder kostenlos überlassen. Am Ende will er die Geräte wieder zurück haben und zwar voll funktionsfähig, bzw. so funktionstüchtig, wie ihr sie übernommen habt. Das ist das Entscheidende.

Die einzige Chance, aus der Verpflichtung zum Erhalt der Geräte raus zu kommen, wäre gewesen, Euch die Geräte zu schenken und sich das bestätigen zu lassen. Dann wären es Eure Geräte und ihr könntet damit tun und lassen, was ihr wollt.

Vermieter, die z. B. auf diese Art eine ganze Einkaufsküche verschenken, spekulieren natürlich irgendwie damit, dass sie bei Auszug doch zurück bleiben wird, also zurück geschenkt wird und wenn das mal nicht klappt, ist es meist auch nicht so schlimm, denn man verschenkt schließlich nur, was wertmäßig sowieso schon auf 0 ist und wo die Geräte eher ein finanzielles Risiko bedeuten.

Für Euch heißt das, ihr könntet darauf bestehen, dass der Vermieter den Herd repariert. Allerdings dürfte es auch für Euch selbst besser sein, selbst einen Herd zu kaufen und zwar einen solchen, wie ihr ihn gerne verwendet, mit der Ausstattung, die Euch zusagt. Den anderen stellt ihr in den Keller und stellt ihn wieder auf, wenn ihr auszieht. Da kann und darf der Vermieter nichts dagegen haben. Allerdings müßt ihr den Mangel melden, wenn er dem Vermieter nicht sowieso schon bekannt ist.