Herd defekt in Mietwohnung, Wer haftet?

6 Antworten

Die Kleinrepaturklausel deines Mietvertrages trifft überhaupt nicht zu, weil hier ein technischer Defekt aufgetreten ist, der nicht in Verantwortung des Mieters lag und nicht an Bedienelementen des Herdes äußerlich als Defekt aufgetreten ist. Dem Vermieter solltest du die Forderung zu deiner Entlastung zurück schicken und mitteilen, dass er derartige Forderungen UNTERLASSEN möge.

Nach den bekannten Ausszügen aus dem Mietvertrag müsstest du maximal EUR 80,-- an Reparaturkosten für den Herd übernehmen. - So wie es aussieht, ist der Schaden jedoch auf einen technischen Fehler des Herdes zurückzuführen und die Instandsetzungskosten vermutlich so hoch, dass nach dem Zeitwert die Wiederbeschaffung eines neuen Herdes sinnvoller ist. Ich gehe mal davon aus, dass der Herd schon ein paar Jahre in Betrieb war.

Prüfe daher auch das Alter des Herdes und wie lange er schon in Betrieb war, bis du die Wohnung bezogen hast. Dann argumentiere bei der Hausverwaltung entsprechend. - Biete notfalls deine Kostenübernahme bis Euro 80,-- an. Die Reparatur kostet aber garantiert ein Mehrfaches und ob es je nach Alter die Ersatzteile noch gibt ist zudem fraglich. - Die Karten liegen also gut für dich. - Wenn die Hausverwaltung rechnen kann, was ich vermute, wird sie sich sinnvollerweise für einen neuen Herd entscheiden, ohne deine Beteiligung, denn zu zahlst gemäß Mietvertrag ja nur bei Reparaturen, nicht bei Ersatzbeschaffung.

Diese Reparatur fällt de facto und defintiv nicht unter Kleinreparaturen. Sie ist voll vom Vermieter zu tragen. Die Definition lt. MV für Kleinreparaturen ist absolut falsch.

Staht doch klar im Vertrag! Bis 80,00 Euro musst Du bezahlen! Wenn es darüber liegt , dann der Vermieter!

Diese Reparatur fällt de facto und defintiv nicht unter Kleinreparaturen. Sie ist voll vom Vermieter zu tragen. Die Definition lt. MV für Kleinreparaturen ist absolut falsch.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

Auszug Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche mitvermietet ist - Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss.