Herd defekt in Mietwohnung, Wer haftet?
Hallo, ich wohne in einem kleinen Appartement mit einer zur Mietsache gehörenden Pantry-Küche. Jetzt ist vor ca. 2 Wochen der Herd kaputt gegangen, und zwar sind laut Hausmeister die Bedienelemente von innen geschmolzen. Doch nicht durch unsachgemäße Benutzung, sondern durch die Benutzung auf der höchsten Hitzestufe. Heute hat sich dann die Hausverwaltung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass solch ein Vorfall unter die Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag fällt und ich daher die Kosten selber tragen muss. Jetzt will ich mich hier erst einmal schlau machen, inwiefern diese Aussage zutrifft. Anbei ein Auszug aus meinem Mietvertrag.
,,§ 1 Mietgegenstand
Die nähere Beschreibung der Wohnung geht aus dem Stammdatenblatt hervor.''
--> Im erwähnten Stammdatenblatt ist die Küche und auch der Herd im Speziellen aufgeführt
,,§ 14 Schäden an den Mieträumen
Entstehende Kosten für notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen und Einrichtungen der Mietsache, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff/Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind, nämlich Zentralheizungs- und Warm-/Kaltwasserversorgungsanlagen, Öfen, Heizkörper, Herde, Spültische, Türen, Schlösser, Fenster, Fensterläden, Rollos, Rollläden, Markisen, Jalousien, WC- und Badeinrichtungen, Wasch- und Ausgussbecken samt Armaturen, Bodenbeläge, elektrische Einrichtungen, insbesondere die in § 28 Abs. 3 der II. BVO genannten Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türschlüsse sowie Verschlüsse für Fensterläden, nimmt der Mieter im Einzelfalle bis einschließlich €uro 80,-- auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamt-betrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb eines Jahres.''
Schon im Voraus vielen Dank für Eure/Ihre Bemühungen!
6 Antworten
Die Kleinrepaturklausel deines Mietvertrages trifft überhaupt nicht zu, weil hier ein technischer Defekt aufgetreten ist, der nicht in Verantwortung des Mieters lag und nicht an Bedienelementen des Herdes äußerlich als Defekt aufgetreten ist. Dem Vermieter solltest du die Forderung zu deiner Entlastung zurück schicken und mitteilen, dass er derartige Forderungen UNTERLASSEN möge.
Nach den bekannten Ausszügen aus dem Mietvertrag müsstest du maximal EUR 80,-- an Reparaturkosten für den Herd übernehmen. - So wie es aussieht, ist der Schaden jedoch auf einen technischen Fehler des Herdes zurückzuführen und die Instandsetzungskosten vermutlich so hoch, dass nach dem Zeitwert die Wiederbeschaffung eines neuen Herdes sinnvoller ist. Ich gehe mal davon aus, dass der Herd schon ein paar Jahre in Betrieb war.
Prüfe daher auch das Alter des Herdes und wie lange er schon in Betrieb war, bis du die Wohnung bezogen hast. Dann argumentiere bei der Hausverwaltung entsprechend. - Biete notfalls deine Kostenübernahme bis Euro 80,-- an. Die Reparatur kostet aber garantiert ein Mehrfaches und ob es je nach Alter die Ersatzteile noch gibt ist zudem fraglich. - Die Karten liegen also gut für dich. - Wenn die Hausverwaltung rechnen kann, was ich vermute, wird sie sich sinnvollerweise für einen neuen Herd entscheiden, ohne deine Beteiligung, denn zu zahlst gemäß Mietvertrag ja nur bei Reparaturen, nicht bei Ersatzbeschaffung.
Diese Reparatur fällt de facto und defintiv nicht unter Kleinreparaturen. Sie ist voll vom Vermieter zu tragen. Die Definition lt. MV für Kleinreparaturen ist absolut falsch.
Staht doch klar im Vertrag! Bis 80,00 Euro musst Du bezahlen! Wenn es darüber liegt , dann der Vermieter!
Diese Reparatur fällt de facto und defintiv nicht unter Kleinreparaturen. Sie ist voll vom Vermieter zu tragen. Die Definition lt. MV für Kleinreparaturen ist absolut falsch.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
Auszug Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist - sofern die Küche mitvermietet ist - Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss.