Hercules K50 mit welchem Führerschein?
Hallo,
Ich habe im Netz eine Hercules K50 gefunden und weiß aber nicht, ob ich sie mit meinem B Führerschein fahren darf.
Da sie laut wiki als Kleinkraftrad eingestuft wird, was heutzutage ja AM ist, dürfte ich sie ja fahren.
Allerdings hat sie eine Bauartbedingte höchstgeschwindigkeit von 85km/h und heutzutage gilt ja eine höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Es gab eine gewisse Regelung, mit der man ältere Mopeds ja mit mehr als 45km/h fahren darf, sofern sie vor einem gewissen Datum produziert/zugelassen worden sind.
Nur wann war das? Konnte da nichts konkretes zu finden.
2 Antworten
Da sie laut wiki als Kleinkraftrad eingestuft wird, was heutzutage ja AM ist, dürfte ich sie ja fahren.
Nein. Sie war als Kleinkraftrad im Sinne der damaligen Vorschriften eingestuft.
Am 1. April 1980 trat in der Bundesrepublik Deutschland eine Gesetzesänderung in Kraft, die Führerscheinklassen wurden wieder neu aufgeteilt.
Aus der alten Klasse 4 wurde die neue Klasse 1b: Die alte Klasse der offenen Kleinkrafträder wurde in die neue Klasse der Leichtkrafträder überführt.
Ein heutiges KKR darf maximal 45/50/60 km/h fahren.
Die offenen 50er wären eigentlich als Krafträder einzustufen, da das LKR-Merkmal "mehr als 50 ccm" nicht gegeben ist, dafür wurde aber eine Übergangsregelung geschaffen:
Als Leichtkrafträder gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts)
Die sogenannten "offenen" 50-er wurden genauso als anmeldepflichtige LKR geführt, wie die "80-er". ( gleiche Sache, nur mit 80 ccm ). Die 80-er Klasse wurde seinerzeit als Ersatz eingeführt, weil sich die Leistung und Geschwindigkeit der Fahrzeuge ( insbesondere LKW ) im Verkehr allgemein erhöhte und die offenen 50-er mangels Hubraum nicht mehr in der Lage waren, mindestens 80 KM/h auf flachen / leicht hügeligen Strecken mehr kontinuierlich halten zu können. Denn die Geschwindigkeitsgrenze beruht letztlich auf der Tatsache, dass vor der ersten Reform noch recht viele LKW mit durchschnittlich 60-80 KM/h auf Autobahnen unterwegs waren.
In diesem Fall darfst Du sie nicht mit Klasse B ( AM ) fahren, sondern Du benötigst mindestens 1B. Bis 60 Km/h gilt für Mopeds der alten DDR, sofern vor 1992 erstmalig zugelassen.
Da musst Du mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 ( Leichtkrafträder bis 125 ccm ) für haben.
Was für Führerscheine muss ich dann machen? Dass ich das Hercules K50 fahren darf?