Helm auf Demo tragen?

9 Antworten

Hallo Tancredim

Ein Fahrradhelm ist noch ok solange das Gesicht gut erkennbar ist ein Motorradehelm wäre es schon nicht mehr das würde gegen das Vermummunsverbot bei Demonstrationen verstoßen.

Als Schutzwaffe zählt ein Fahrradhelm meiner Rechtsauffassung nach nicht da es sich hierbei ja nicht um ein speziell für Konflikte geschaffenes Defensivobjekt wie z.b. ein Einsatzschild handelt sondern um ein alltägliches Sportzubehör.

Allerdings halte ich es nicht für 100% ausgeschlossen dass man den Fahrradhelm dann als Schutzwaffe sehen könnte wenn du aktiv in vorderster Reihe an Krawallen oder Randale beteiligst falls du aber nur friedlich mitläufst und den Helm ledigtlich für den Fall eines fremden Angriffes trägst bist du auf der sicheren Seite.

LG

Darkmalvet

Fahrradhelm müsste eine Schutzwaffe sein. Selbst ein Rucksack voller Pfandflaschen gilt als Schutzwaffe, weil man damit "Widerstand gegen die Vollstreckung" leisten kann.

Bei Versammlungen ist das Tragen von Schutzwaffen wie z.B. Fahrradhelmen

verboten. Nach der Straßenverkehrsordnung ist aber das Tragen eines

Fahrradhelms beim Fahrradfahren vorgeschrieben.

Also wenn du noch ein Fahrrad mit nimmst ist alles gut.

Können sie mich ohne Fahrrad festnehmen?

Nach der Straßenverkehrsordnung ist aber das Tragen eines Fahrradhelms beim Fahrradfahren vorgeschrieben.

Das ist nicht korrekt.

@Pucky99

dann sag doch auch bitte was korrekt ist

@WwoooP

Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Tragen eines Fahrradhelms nicht vorgeschrieben.

Ich dachte das wäre offensichtlich, wenn man sagt, dass die Aussage nicht stimmt.

@Pucky99

ändert aber nichts an der kern aussage

@WwoooP

Aha, ein "ist nach StVo vorgeschrieben" und "ist nach StVo nicht vorgeschrieben" ist für dich also kein Unterschied im Kern?

@Pucky99

Schutzwaffen sind verboten punkt.

Das Tragen von Schutzwaffen auf Demos ist verboten. Ordnungskräfte müssen in der Lage sein dich jederzeit niederzuknüppeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich würde den Fahrradhelm nicht per se als Schutzwaffe ansehen da es sich hier um eine alltägliche Sportbekleidung handelt und nicht um ein spezielles Defensivobjekt wie z.b. ein Einsatzschild handelt.

Daher würde ich die rechtliche Bewertung des Fahrradhelmes von den Absichten des FS abhängig machen sollte er den bei rein friedlichen Absichten nur zur Eigensicherung tragen wäre das meiner Meinung nach erlaubt.

Nur wenn er die Absicht haben sollte mit dem Helm gezielt bei Ausschreitungen mitzumachen würde ich den Helm (der eigentlich keine Schutzwaffe ist) als Schutzwaffe missbräuchlich eingesetzt sehen.

Unabhängig davon wie ein konkretes Gericht das nun bewerten würde dürfte so eine Rechtseinschätzung welche ja durchaus ein plausible Argument ist in jedem Fall für einen Tatbestandsirrtum reichen.

Auf Demos gilt m.E. immer noch das Vermummungsverbot.

Mit einem Helm verdeckt man doch nicht mehr als 20% des Gesichts?

@Tancredim

Wer einen Helm trägt, ist aber scheinbar von vorne herein auf Konfrontation aus.

Friedliche Demonstranten, die den Anordnungen des Ordnungspersonal folgen brauchen keinen Helm.

@DerHans

Richtig DerHans.

Der FS ist mal wieder auf billige Provokation aus.

@DerHans

Vielleicht möchte er sich ja nur vor eventuellen Angriffen und
Steinwürfen nicht so friedlicher Mit oder Gegen Demonstraten schützen.

Sofern
der FS keinerlei gewaltitätige Absichten hegt sehe ich hier ein
berechtigtes Schutzinteresse er möchte seine verfassunsmäßigen Rechte
wahrnehmen ohne sich dabei in Gefahr zu begeben.

Fahrradhelm geht noch

Vollvisierhelme dagegen nicht