Heizungswartung vor Auszug, unverhältnismäßig?

5 Antworten

Die Wartung der Gastherme ist jährlich zu machen. Also 1x in jedem Kalender- bzw. Abrechnungsjahr.

Die Wartungskosten werden auf die Mieter nach Nutzungszeitraum umgelegt.

Die Wartung von Dezember 2017 hätte sie demnach Euch nur für die 10 Monate ab März berechnen dürfen und für 2018 trifft Euch nur der Anteil von 7 Monaten, wenn das Abrechnungsjahr für die Betriebskosten dem Kalenderjahr entspricht.

Wurde 2017 anders abgerechnet, dann könnt Ihr das immer noch reklamieren und um die anteiligen Wartungskosten für 2018 kommt Ihr sowieso nicht drum herum, egal ob die Wartung jetzt oder erst im Dezember gemacht wird.

Meines Wissens nach wurde die Heizungswartung davor immer alle 12 Monate gemacht.

Aber wann? Üblicherweise wartet man Einzelgasthermen im Hochsommer, weil die Heizung abgeschaltet dann nicht ausfällt und Fachbetriebe dann mehr Kapazitäten haben.

Hätte euer Vormieter dies im Juni/Juli regelmäßig gemacht, wart ihr im Dezember 2017 bereits 6 bis 7 Monate überfällig und die Wartung ist nunmehr erneut geschuldet.

Bei uns würde die Wartung im Dezember 17 gemacht, die Vormieterin hatte meines Wissens nach ungefähr den gleichen Zeitraum 2016.

Die Wartung machen lassen (beauftragen) und bezahlen muß die Vermieterin.

Du müsst nur anteilig zu deinem Nutzungszeitraum die Kosten tragen.

Oder gibt es eine Individualvereinbarung wonach Du für die Beauftragung zuständig bist?

Nein gibt es nicht. Ich gebe der Vermieterin nur mögliche Termine an, beauftragen tut sie.

@NainoStreet

Sie schrieben "Wir haben erst im Dezember 2017 eine Wartung machen lassen." Wer hat dies denn nun beauftragt, Sie oder der Vermieter?

Ja, aber nur anteilig für das Jahr. Außer es ist anders im MV geregelt, was ich hier mal nicht vermute. Auch für 17 hätte die Artung nur anteilig abgerechnet werden dürfen.

Beschrieben ist dort nur das die Wartung bezahlt werden muss, da nichts anderes dort steht gehe ich mal von einer anteiligen Sache aus. Muss ich die Wartung den durchführen lassen? Ich möchte eigentlich nicht frei nehmen bzw. Kann das beruflich momentan auch nicht. Warum sollte es nicht mit den neuen Mietern im Dezember gemacht werden statt jetzt im Sommer.

Für dir Wartung ist der Vermieter selbst verantwortlich. Die Kosten dafür gehören zu den Betriebskosten. Selbst wenn die Wartung einen Monat nach deinem Auszug stattfindet, müsstest du sie anteilig mit der Betriebskostenabrechnung bezahlen.

Wenn dein Vermieter die Wartung durchführen lässt und dafür deine Wohnung betreten werden muss, musst du das dulden und ihm den Zugang auch gewähren. Du musst natürlich nicht gnadenlos jedem Termin zustimmen, aber ewig hinausschieben geht auch nicht. Der Watungstyp soll mit dir nen Termin machen.

@Lord2k14

Naja, letztes mal kam die Rechnung auch auf meinen Namen in den Briefkasten. Ich denke das es Ärger wegen den Nebenkosten gibt, da sie nie fair spielt, deswegen habe ich Angst das zu zahlen und dann in einen Rechtsstreit zu geraten. Naja wir ziehen am 20.7 um. Bis dato könnte ich das ja hinaus schieben oder? Oder wenn ich das machen lasse und wieder die volle Rechnung bekomme, was mache ich dann? Bzw. Anteilig wäre ja dann 100% weil es gleich nach meinem Umzug in einem komischen 8 Monate intervall läuft, auch wenn es davor immer 12 waren...

.... nö, warum sollte das so sein?

Ein Mieter trägt von einem Zeitraum über 12 Monate seine Anteile und wenn die letzte Wartung in 2017 verteilt wurde, gibt es für 2018 ja auch nur eine.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung