Heizungstausch bei Hausverkauf?
Ich werde einfach nicht schlau aus all den Antworten die ich bisher gefunden habe. Müssen wir beim Hausverkauf (1954) unsere Heizungsanlage (1985) auf unsere Kosten erneuern oder ist dafür der neue Besitzer verantwortlich? Heizkessel mit Erdgas und Warmwasser Speicher ebenfalls mit Gas betrieben.
6 Antworten
Was fragst du jetzt sinngemäß über 60 Jahre später genau? Ich blicke noch nicht richtig durch, zumal von 1954 und 1985 die Rede ist, wir aber 2017 haben. Du meinst sicherlich, ihr habt 1954 das Haus gekauft und 1985 die Heizung auf Erdgas usw erneuert.
Jetzt wollt ihr verkaufen und wollt wissen ob ihr noch die Heizung auf den neuesten Stand bringen müsst, oder ob das Sache vom Käufer ist. Stimmt das so?
Das einzige was ihr müsst, ist sterben. Wie wir Alle, ohne Ausnahmen.
Weder Ihr noch der Käufer muss eine neue Heizung kaufen! Es handelt sich um eine Gasheizung, die normalerweise alle Schornsteinfeger arbeitslos machen müsste. Es gibt nämlich nichts mehr zu kehren, weil Gas nicht rußt usw.
Damit aber eine Branche namens Kaminkehrer nicht arbeitslos wird, gibt man denen halt gewisse Aufgaben. Z.B. messen, ob die Anlage noch gute Abgaswerte liefert. Das könnten die Heizungsfirmen zwar auch, aber gewisse Lobbyverbände tun ihres um ihre Pfründe zu sichern.
Eine Gasheizung kann nicht schlechter verbrennen, also gibt es normalerweise keinen Grund für eine neue Anlage!
Es werden somit immer nur sinngemäße Empfehlungen ausgesprochen!
Empfehlungen sind keine Kaufvorschriften, sondern Empfehlungen, sinngemäße Angebote.
Lasst Euch nicht irre machen mit den komischen Argumenten, niemand würde ein Auto fahren wollen, das älter als 30 Jahre alt ist. Solche Argumente sind erstens Käse, denn man darf auch Autos die aus der Anfangszeit um 1900 gebaut wurden noch fahren, wenn sie den technischen Bedingungen von damals entsprechen.
Solange die alte Gasheizung die üblichen Bedingungen der Zulassung einhält, gibt es keinerlei Gründe für eine neue Anlage.
Eine neue Anlage würde nichts besser machen, sie würde nur viel Geld kosten! Geld das Andere verdienen wollen. Fördermaßnahmen haben auch einzig solchen Zweck.
Ansonsten wird sowieso gelogen dass sich die Balken biegen. Angebliche Verbesserungen von um die 30 Prozent sind nur schön gerechnete Bluffs um Vorteil aller Verkäufer. Brennwert erbringt keine 30 Prozent, sondern nicht mal 15, nur würde das niemand zugeben.
Vereinfacht gesagt, gibt es nicht nur kriminelle Vereinigungen, es gibt eine Menge legaler Vereinigungen, die Alle nur eines wollen.
An Anderen verdienen. Der Staat ist einer davon und profitiert bei allen Geschäften sowieso mit.
Übrigens, wenn ihr Grenznah zu einem anderen Land wohnt, könnt ihr euch aussuchen, welcher Schornsteinfeger kommt. Meine Heizung ist auch noch von 1986 und es gab noch keinen Grund, diese durch eine angeblich bessere zu ersetzen.
Denkt dran, egal wie alt eine technische Anlage ist, sie ist solange betriebsfähig, solange sie die Zulassungsbedingungen einhält.
Falls irgendwer argumentiert, die Bedingungen würden für euere Anlage nicht mehr gelten, lasst euch diese angeblichen Bedingungen schriftlich geben und lasst sie von gewissen Fachleuten überprüfen. ;-)
Normalerweise verkauft man ein Haus im "Ist" Zustand.
Wenn der neue Eigentümer eine neue Heizung möchte, muss er sie einbauen lassen und bezahlen.
Natürlich könntest Du die Heizung vor dem Verkauf einbauen lassen und den Preis anpassen. Aber das ist meistens nicht Rentabel.
Frage wie schnell der Hausverkauf von statten geht und die Betriebserlaubnis noch gültig ist. Ansonsten verkaufen und der neue Eigentümer kann sich austoben.
Der neue kaüfer aber es kann sein das das den preis drückt! Ab 30 Jahren muss der Heizungskessel erst ersetzt werden wen er es bis dahin noch tut!
mus: schon mal garnicht da gibt es auch Ausnahme ,und Härtefall es kann nur der Bezirksschornsteinfeger den weiter Betrieb untersagen
bei eigentümmer Wechsel (der Neue ) hat dann 2 Jahre zeit laut EnEV