Heizungs-/Sanitärarbeiten absetzen?

4 Antworten

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Die Lohnkosten sind - so sie auf der Abrechnung der beteiligten Firmen korrekt separat aufgelistet werden - in der EStE im Rahmen der Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen anrechenbar.

Aber bezahlen nur durch Überweisung, denn Du musst den Überweisungsbeleg zusammen mit der Originalrechnung einreichen.

@Marakesch9

Einreichen muss man gar nichts. Wenn das FA das sehen will, teilt es das nach Abgabe der EStE mit.

Der Hinweis, dass die Zahlung zwingend unbar zu erfolgen hat, ist allerdings richtig.

Du kannst (als Vermieter oder auch als Mieter, wenn du die Arbeiten selbst bezahlt hast) jede handwerkliche Leistung von der Steuer absetzen, auch den Einbau neuer Türen - und zwar immer den reinen Arbeitslohn als "haushaltsnahe Dienstleistung". Bei Sanitärarbeiten lohnt sich das in der Regel richtig.

klar kannst du das absetzen

wer sagt das du den Arbeitslohn für das einsetzen der zimmertüren nicht absetzen kannst, ich hab das abgesetzt und wurde auch angerechnet

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zimmertüren hängt man auch selbst ein.

Aber müsste gehen, den Lohn halt.