Heizungs-/Sanitärarbeiten absetzen?
Hallo,
bei uns ist das WC von einer Heizungs-/Sanitärfirma modernisiert worden: teilweise neue Leitungen, neuer Heizkörper, neues WC-Becken und Waschbecken montiert.
Kann ich diese Heizungs-/Sanitärarbeiten bei der Einkommenssteuererklärung absetzen?
Ich weiß, dass man z. B. den Arbeitslohn des Einbaus neuer Zimmertüren nicht absetzen kann, deswegen diese Frage.
4 Antworten
Die Lohnkosten sind - so sie auf der Abrechnung der beteiligten Firmen korrekt separat aufgelistet werden - in der EStE im Rahmen der Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen anrechenbar.
Einreichen muss man gar nichts. Wenn das FA das sehen will, teilt es das nach Abgabe der EStE mit.
Der Hinweis, dass die Zahlung zwingend unbar zu erfolgen hat, ist allerdings richtig.
Du kannst (als Vermieter oder auch als Mieter, wenn du die Arbeiten selbst bezahlt hast) jede handwerkliche Leistung von der Steuer absetzen, auch den Einbau neuer Türen - und zwar immer den reinen Arbeitslohn als "haushaltsnahe Dienstleistung". Bei Sanitärarbeiten lohnt sich das in der Regel richtig.
klar kannst du das absetzen
wer sagt das du den Arbeitslohn für das einsetzen der zimmertüren nicht absetzen kannst, ich hab das abgesetzt und wurde auch angerechnet
Zimmertüren hängt man auch selbst ein.
Aber müsste gehen, den Lohn halt.
Aber bezahlen nur durch Überweisung, denn Du musst den Überweisungsbeleg zusammen mit der Originalrechnung einreichen.