Heizungs kaputt durch Mieter wer zahlt?

9 Antworten

Und wieviel von den 10 cm waren Schlamm? Wann wurde der Tank zuletzt gereinigt? Vorschlag: Sobald wie möglich reinigen lassen. Den Vorgang genau kontrollieren: Wieviel ist im Tank vor der Reinigung. Wieviel Öl wurde auspumpt und wieviel Schlamm wurde entfernt. Kann man das ausgepumpte Öl guten Gewissens wieder zurück führen? Möglicherweise ist es notwendig, dass nach dem Reinigen mindestens 3000 Liter Öl frisch aufgefüllt werden, wenn zuvor ausgepumpte Restmenge wieder zurück geführt wurde. Dann mindestens 1 Tag lang setzen lassen und erst dann die Heizung wieder in Betrieb nehmen. Reinigung also erst, wenn es draussen wärmer ist. Die Kosten der Reinigung dann auf 5 Jahre über die Nebenkostenabrechnung verteilen. Dann kann man es praktisch als Wartung umlegen. Mit der Ankündigung der Reinigung alles das auch dem Mieter ankündigen. Sollte er nicht das Geld haben, 3000 Liter Öl zu kaufen, könnte man ggf. als Vermieter ausnahmsweise bezahlen und die Kosten dann über eine Monatspauschale vom Mieter wieder zurück holen. Hier geht es um einen Schutz für die Heizung.

Sollte es dann wieder zu dieser Situation kommen, dass wegen leerem Tank die Heizung repariert werden muss, die Reparaturkosten auf den Mieter umlegen und gleichzeitig eine Abmahnung hin schicken, sodass man ihn beim übernächsten Mal fristlos kündigen kann.

Ich wäre da vorsichtig!

Als Mieter muß man zwar die Heizung im "Schuß" halten und auch betanken, aber er kann nicht für die Verschlammung der Öltanks haftbar gemacht werden!

Solche Sachen sind dem VM in Kosten zu stellen!.

Vielleicht doch lieber mal ne verstopfte Düse bezahlen, oder den Tank reinigen lassen!

Die Reinigung würde sich langfristig bezahlt machen ;-).

Gruß Jörg

Das Problem hier ist, dass das Fassungsvermögen des Tanks bei weitem nicht ausgenutzt wird. Man kauft (zum teuersten Preis) gerade immer soviel, wie grad Kohle vorhanden ist. Im Zweifel schüttet man einen Kanister oder ein paar noch viel teureres Diesel hinein. Das ist keinesfalls eine sachgerechte Nutzung der Heizungsanlage. Selbst wenn der Tank regelmäßig gereinigt wird, kommt es durch solches Leersaugen fast zwangsläufig zu Düsenverstopfungen. Man muss sich dabei auch einmal vor Augen halten, was passiert, wenn ein Tank aufgefüllt wird: Dabei wird automatisch, das aufgewirbelt, was sich am Grund abgesetzt hat und man kann nun wirklich nicht verlangen, dass vor jedem Mal Tank nachfüllen der Tank erst mal gereinigt wird. Also diese Rechnungen gehen auf jeden Fall zu Lasten des Mieters, erst recht wenn es häufiger vorkommt.

@bwhoch2

Ich habe gerade unten war dazu geschrieben. Von der technischen Seite, halte ich eine solche Nutzung für klar unsachgemäß - so ist das nicht vorgesehen. Weder regelmäßiges Nachtanken noch der komplette Verbrauch bis auf den Schlammraum. Bei üblicher Nutzung dauert es sehr lange, bis der Schlammraum weitgehend ausgenutzt ist und das Sediment bleibt dort, wo es hingehört. Mit Kanistern - gar noch durch Wartungsöffnungen - nachzufüllen und dann nicht wenigstens ein paar Tage die Sedimentation abzuwarten ist keinesfalls sachgemäß.

Ob diese Nutzung aber auch im rechtlichen Sinne nicht ordnungsgemäß ist, kann ich nicht sagen.

Wenn der Gebrauch nicht ordnungsgemäß war (was ich in diesem Fall nicht zu beurteilen wage), dann muss der Mieter für die Schäden haften. Aber der Vermieter muss dennoch für eine funktionierende Heizung sorgen, wenn er die mitvermietet hat.

Diesel oder Heizöl spielt bis auf den Preis keine Rolle.

Was ist denn mit der Wartung der Heizungsanlage und dem Tank?

Das sollte mindestens alle 2 Jahre gemacht werden.

Bei der Heizung gebe ich Dir recht, aber zur Tankreinigung nicht. Hier reichen alle 5 Jahre und die Kosten der Reinigung können auch auf die Mieter umgelegt werden. Das kommt allerdings auch auf den Mietvertrag an und auf die Art und Weise, wie die Kosten umgelegt werden. Aufteilung z. B. so: Kosten der Reinigung aufgeteilt auf 5 Jahre und den Jahresbetrag aufteilen auf die Anzahl der Wohnungen oder wenn das Haus nur von einer Partei bewohnt wird, ggf. den Jahresbetrag noch aufteilen auf die Anzahl der Monate, falls es einen Mieterwechsel gibt.

@bwhoch2

aber zur Tankreinigung nicht. Hier reichen alle 5 Jahre und die Kosten der Reinigung können auch auf die Mieter umgelegt werden

O. K., damit kenne ich mich nicht aus. Bei 8 Jahren sollte das zumindest 1 x erfolgt sein.

Bleibt immer noch, da sind wir uns sicher einig, die Frage was denn vertraglich vereinbart ist.

@anitari

Ob alle 5 Jahre eine Tankreinigung erforderlich ist, ist durchaus umstritten - ich halte das für völlig überflüssig. Wenn man vernünftig mit der Heizung umgeht und den Tankinhalt nicht aufwirbelt oder gar leer saugt, dürfte es im allgemeinen sinnvoller sein, sich diese Reinigung - außer bei erkennbarem Bedarf - zu ersparen. Wenn dann in 25 Jahren tatsächlich mal ein Düsensatz kaputt gehen sollte, ist das wesentlich günstiger als die regelmäßige prophylaktische Reinigung (die da man sie im voraus macht, ja inkl. Zinsen bis dahin schon mehr das doppelte des ursprünglich eingesetzten Kapitals gekostet hat...) Ein Öltank ist aber so konzipiert, dass man immer volltankt und ihn auch nicht vollständig bis auf den Schlammraum entleert. Und nach dem Tanken natürlich wieder sedimentieren lässt.

Genauso überflüssig sind viele andere Wartungsmaßnahmen, außer der Reinigung der Heizungsanlage und des Brenners - was man sich oft aber auch zeigen lassen und in vielen Fällen dann durchaus auch selbst durchführen kann. Der Tausch von Verschleißteilen ist mit einigen Ausnahmen erst dann erforderlich, wenn diese tatsächlich verschlissen sind - es also zum einem Ausfall kommt - bei den meisten Teilen sind keine Folgeschäden zu erwarten. Ein netter und ehrlicher Heizungstechniker erklärt einem all das aber auch speziell für die eigene Anlage und will einem keinen Wartungsvertrag aufschwatzen.

da man sich als nutzer der heizungsanlage auch schlau machen muss, ist es dann vom mieter die sache in ordnung zu bringen! deine mutter sollte nur belegen , dass es durch unsachgemäße nutzung dazu gekommen ist