Heizung-Zählerstand falsch- was tun?

7 Antworten

Wenn dein Abschlag reduziert wurde, scheint es eine Aufklärung des Sachverhaltes zwischen Stadtwerken, Vermieter und der FA. Skibatron gegeben zu haben, von der du noch nichts weisst. Schreibe doch mal den Vermieter an.

Nichts destro trotz sollten die Messgeräte getauscht werden, wende dich noch mal schriftlich an Skibatron.

Heute wurde mir dann gesagt, dass sich diese 4000 Einheiten in knapp 4 Monaten ergeben haben November-Februar.

Das alleine deutet schon auf eine Fehlfunktion hin; wenn sich in den Vormonaten kein Verbrauch feststellen lies.

Für die ist das aber völlig normal. Ich habe gerade auch geschaut, Das Ding lag nach 1-2 Wackeln in meiner Hand. Also überhaupt keine Gewalteinwirkung. Das Messgerät lag einfach in meiner Hand.

@Nanoxidx

Da würde ich mitteilen, dass der HKV sich beim Putzen der Heizkörper selbst gelöst hat. Damit ist wohl das Meßergebnis nicht gesichert und es sei dir eine neue Abrechnung auf Basis einer Schätzung zu erstellen. Das defekte Gerät ist natürlich auszutauschen.

@iQMastermind69

Wie wird denn so etwas geschätzt? Die können ja nicht einfach für so eine lange Zeit Geld kassieren. Ich wohne seit 2 Jahren in der Wohnung. Die erste Abrechnung scheint nämlich auch nicht richtig, der Wert im Wohnzimmer ist nämlich ebenfalls hoch und darauf basierend kam die 78€ im Monat wohl zu Stande. Ich weiß nicht wie viel Geld ich zurückbekomme, aber ich hoffe ich kann es ordentlich rückwirkend einfordern.

Geh zu Anwalt oder -mieterschutzbund den das auf einmal alles wieder anders ist und keiner rauskommt ohne dich zu informieren zeigt das da was vertuschst werden soll außerdem ist es üblich das solche Geräte alle 5 Jahre ausgetauscht werden müssen! Und die Geräte zeige nicht nur ein paar Monate an oder wurden die erst im November eingebaut ?

Und zahle nur die hälfte unter vorbehalt !

Das Gerät wurde in meiner Anwesenheit noch nie ausgewechselt und ich wohne in der Wohnung seit Nov. 16. Danke für deinen Ratschlag!

Auch wenn die Messgeräte mit Funk abgelesen werden, hast du trotzdem die Möglichkeit, die Geräte selber an einem Display abzulesen. Das solltest du im ersten Schritt machen. Vergleiche nicht nur die Werte, sondern auch die Zählernummer mit den Angaben auf deiner Abrechnung. Wenn da nichts zusammen passt, dann sind die Zählerdaten vielleicht mit einem Nachbarn verwechselt worden. Aber das ist dann nicht deine Aufgabe, das zu überprüfen, es ist Sache des Vermieters. Auf welche Erkenntnisse bist du gekommen bei der Überprüfung?

Das leider die Geräte, sowie die Werte stimmen...

@Nanoxidx

Okay. Dann würde ich gern im nächsten Schritt gerne deine Abrechnung anschauen um zu sehen, ob daran Unstimmigkeiten oder klärungsbedürftige Dinge sind. Wenn du magst, dann lade sie irgend wo hoch und schreib den Link, oder schreib mich privat an.

Außerdem würde mich interessieren, was die Stadtwerke damit zu tun haben? Die liefern nur die Energie, z.b. Gas, aber mit der Abrechnung an sich haben die überlicherweise nichts zu tun.

Tut mir leid, dass ich so viel frage. Aber man kann hier nur die Dinge systematisch prüfen, und das geht eben nur mit der Abrechnung vor Augen. Spekulationen helfen nicht weiter. Du hast sicherlich schon alles überprüft. Aber wenn ein Fehler drin ist, dann muss er sich auch finden lassen.

@Renick

Nein, stell so viele Fragen wie du möchtest. Lieber so, als wenn niemand den Versuch wagt, mir zu helfen!.

@Nanoxidx

Danke dir. Das ist zwar nicht die ganze Berechnung. Aber die Zählerwerte sprechen ja für sich.

Du sagst also, die Zählernummer und der Wert stimmen mit deiner eigenen Ablesung überein.

Somit empfehle ich dir folgendes. Beanstande den Zählerwert WZ gegenüber dem Vermieter wegen nicht pausibel und verweise dabei auf den Wert der Vorjahre. Außere deine Vermutung, dass der Zähler defekt sein könnte und bitte ihn, das überprüfen zu lassen.

Du kannst dabei entspannt bleiben und musst nicht an einen Anwalt denken oder so. Schau, es ist der Vermieter der Geld von dir möchte, nicht umgekehrt. Also ist es in seinem eignen Interesse, den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Bis das nicht geklärt ist, brauchst du nicht zahlen. Denn solang dem Betrag widersprochen wurde, ohne dass eine Klärung stattfand, ist der Betrag noch nicht "fällig".

Und vergeude nicht deine Zeit mit den Stadtwerken oder Skibatron. Der Vermieter ist dein Vertragspartner, und er schuldet dir eine korrekte Abrechnung und somit auch bei Unstimmigkeiten die Klärung.

@Renick

Ja natürlich. Danke erstmal. Die Geräte stimmen soweit alle. Das Problem ist der Fall begleitet mich nun seit Mitte Februar. Ich habe auch echt keine Lust mehr mir den Kopf zu zerbrechen. Ich habe mich oft mit dem Vermieter auseinander gesetzt. Er meinte er kontaktiert Skibatron und die kommen raus. Bis heute nichts. Deshalb wollte ich hier nochmal abwägen, was ich tun soll, bevor ich Mittwoch zum Anwalt fahre.

@Nanoxidx

Ich kann dir sagen, was dir der Anwalt sagen wird. Nämlich dass es für ihn im Moment nichts zu tun gibt. Du möchtest nichts vom Vermieter, sondern er möchte Geld. Wenn der Vermieter behauptet, die Abrechnung wäre richtig, dann müßte er klagen. Warte einfach, der Vermieter ist am Zug zu handeln.

@Renick

Die Rechnung kommt aber von den Stadtwerken. Das Problem hier ist, dass die Stadtwerke in Punkto Heizkosten Anteilhaber an den Immobilien der VBW (Vermieter) haben. Das heißt ich kann zum Beispiel laut Vertrag meinen Gas Anbieter nicht wechseln. Ist vertraglich so geregelt. Die Stadtwerke Bochum fungieren als Inkasso unternehmen mehr nicht. Die kriegen die Werte von der VBW und diese engagieren Skibatron. Leider verweist jeder auf den anderen, aber die die Geld wollen sind halt die Stadtwerke nicht der Vermieter. Die Stadtwerke kommen mir ja entgegen, aber seit 2 Monaten ist der Betrag eingefroren, bis sich das geklärt hat.

Wie ist der Stichtag ? 31.12. ?

Lass dir den monatlichen Verbrauchsverlauf für das gesamte Abrechnungsjahr geben.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht an einen Gerätedefekt. Allerdings wäre eine fehlerhafte Montage durchaus denkbar. Da solltest du ansetzen. Lass dir auch die Leistungswerte des Heizkörpers geben.

Wie sah es im Vorjahr aus ?

Mieterschutzbund oder Anwalt, bringt ja nix!

Mal so nebenbei: Im Bad oder generell null heizen in einem Raum ist nicht gerade gut fur die Wohnung. Schau mal in deinem Mietvertrag, da müsste eigentlich stehen, dass du eine gewisse Temperatur in der Wohnung haben musst, besonders im Winter.