Heizkostenabrechnung zu spät erhalten
Hallo :) ich habe eine Frage bezüglich der Heizkostenabrechnung. Wir haben vor einer Woche (28.02.2014) von der Hausverwaltung eine Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten. Ein Nachbar hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass er die Rechnung nicht zahlen wird, da sie innerhalb von 12 Monaten vorliegen muss (also spätestens am 31.12.2013) Meine Frage an euch: stimmt das? Muss ich sie jetzt wirklich nicht zahlen, obwohl ich ja offentlichlich mehr verbraucht habe? Falls sie wirklich zu spät eingetroffen ist, was für einen Text könnte ich der HV schreiben um denen deutlich zu machen, dass ich nicht zahlen werde?
Hoffe jemand kennt sich mit dem Thema aus :) danke schonmal im voraus
5 Antworten
Es kommt auf den Abrechnungszeitraum an.
Und danach - innerhalb 12 Monaten - muss die Abrechnung voerliegen.
und du bist sicher dass da 01.01.2012- 31.12.2013 steht ?
Für das Jahr 2013 ist die nicht zu spät.
Ja was stimmt denn nun? Erst schreibst die Abrechnung ist für das Jahr 2012, dann für das Jahr 2013. Für 2012 ist die Rechnung verfristet, für 2013 natürlich nicht, da hätte der Vermieter Zeit bis 31.12.14.
Reicht es wenn ich eine Email schreibe
So wichtige Sachen schickt nicht per E-Mail, sondern mit der Guten alten Post per Einwurfeinschreiben.
Es stimmt tatsächlich. Die Abrechnung war verfristet. Demzufolge ist der Nachzahlungsbetrag nicht mehr fällig. Schreib einfach dem Vermieter (per Einwurfeinschreiben) dass seine Abrechnung leider zu spät zugestellt wurde und damit eine Zahlung nicht mehr fällig ist.
Entscheide dich für welches Jahr abgerechnet wurde, 2012 oder 2013, entweder oder.
Für den Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2012 ist die Abrechnung deutlich verspätet und eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten.
Ausgenommen der VM/die HV hat einen plausiblen Grund für die Verspätung genannt.
Schreibe der HV per Einwurfeinschreiben das die Abrechnung gemäß BGB § 556 Abs. 3 verfristet ist und die Nachzahlung folglich nicht zu zahlen ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Ist der Abrechnungszeitraum allerdings der 1.1. - 31.12.2013 ist sie fristgerecht zugegangen und die Nachforderung binnen 30 Tagen zu zahlen.
Kann es sein, dass sich die HV im Datum verschrieben hat und sie tatsächlich für 2013 ist? Entweder helfen Indizien (Anlage Heizkostenabrechnung der Ablesefirma) oder die Nachfrage bei der HV, was nun Sache ist.
Das hier hättest Du auch selber finden können http://www.nebenkostenabrechnung.com/verjaehrungsfrist-nebenkostenabrechnung/
Hab gerade geschaut. Abrechnungszeitraum ist der 01.01.2012- 31.12.2013
es geht mir ja auch darum wie ich das der HV jetzt klarmache? Reicht es wenn ich eine Email schreibe, dass ich den Betrag nicht zahlen werde, da die Rechnung zu spät eingetroffen ist?