Heizkostenabrechnung zu spät erhalten

5 Antworten

Es kommt auf den Abrechnungszeitraum an.

Und danach - innerhalb 12 Monaten - muss die Abrechnung voerliegen.

Hab gerade geschaut. Abrechnungszeitraum ist der 01.01.2012- 31.12.2013

es geht mir ja auch darum wie ich das der HV jetzt klarmache? Reicht es wenn ich eine Email schreibe, dass ich den Betrag nicht zahlen werde, da die Rechnung zu spät eingetroffen ist?

@Lenalisa00

und du bist sicher dass da 01.01.2012- 31.12.2013 steht ?

Für das Jahr 2013 ist die nicht zu spät.

@Lenalisa00

Ja was stimmt denn nun? Erst schreibst die Abrechnung ist für das Jahr 2012, dann für das Jahr 2013. Für 2012 ist die Rechnung verfristet, für 2013 natürlich nicht, da hätte der Vermieter Zeit bis 31.12.14.

@Lenalisa00
Reicht es wenn ich eine Email schreibe

So wichtige Sachen schickt nicht per E-Mail, sondern mit der Guten alten Post per Einwurfeinschreiben.

Es stimmt tatsächlich. Die Abrechnung war verfristet. Demzufolge ist der Nachzahlungsbetrag nicht mehr fällig. Schreib einfach dem Vermieter (per Einwurfeinschreiben) dass seine Abrechnung leider zu spät zugestellt wurde und damit eine Zahlung nicht mehr fällig ist.

Entscheide dich für welches Jahr abgerechnet wurde, 2012 oder 2013, entweder oder.

Für den Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2012 ist die Abrechnung deutlich verspätet und eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

Ausgenommen der VM/die HV hat einen plausiblen Grund für die Verspätung genannt.

Schreibe der HV per Einwurfeinschreiben das die Abrechnung gemäß BGB § 556 Abs. 3 verfristet ist und die Nachzahlung folglich nicht zu zahlen ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Ist der Abrechnungszeitraum allerdings der 1.1. - 31.12.2013 ist sie fristgerecht zugegangen und die Nachforderung binnen 30 Tagen zu zahlen.

Kann es sein, dass sich die HV im Datum verschrieben hat und sie tatsächlich für 2013 ist? Entweder helfen Indizien (Anlage Heizkostenabrechnung der Ablesefirma) oder die Nachfrage bei der HV, was nun Sache ist.