Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel: Phantasiezahlen angegeben
Brauche mal kompetente Antworten: In Kürze soll eine Firma kommen und die Heizkostenzähler meiner Wohnung, in die ich am 01.08.2015 eingezogen bin, ablesen. Als ich einzog, wurde KEINE Ablesung seitens der Eigentümerin vorgenommen. In einem Telefonat mit der zuständigen Ablesefirma teilte man mir mit, dass die Eigentümerin Zählerstände aus einer angeblich mit der Vormieterin einige Tage vorher vorgenommenen Zwischenablesung bei der Firma vorgelegt habe. Ein weiteres Telefonat mit der Vormieterin ergab, dass diese die angegebene Ablesung nie vorgenommen hat. Wie muss ich mich mit der nun anstehenden Abrechnung, die ganz offensichtlich auf Phantasieangaben der Eigentümerin beruht, verhalten? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten!
3 Antworten
Du meinst wohl 1.8.2014, oder wann? ich würde die Ablesung unter Vorbehalt mal durchführen lassen, und wenn die Abrechnung kommt evtl. Widerspruch einlegen, so fern die Rechnung gar nicht passen sollte. Aber es ist ja auch so, dass die letzte Ablesung im Mai 2014 gewesen sein muss (ist jährlich) Das heißt von Mai 2014 bis zu deinem Einzug im August 2014 fallen im Prinzip wegen Sommer eh keine Heizkosten an. Also kann am auch die Ablesedaten von Mai 2014 heranzeihen. Der Zahlenwert dürfte sich nicht wesentlich verändert haben.
Als ich einzog, wurde KEINE Ablesung seitens der Eigentümerin vorgenommen.
Auf eine Ablesung hättest Du bestehen können/sollen. Sprich die Schuld trifft nicht allein die Vermieterin.
Nun wird der Verbrauch vermutlich geschätzt, was nicht unrechtens ist.
Rechtliche Möglichkeiten hast Du aus meiner Sicht keine.
wenn die Abrechnung nicht nach Verbrauch abgerechnet werden kann kannst du 15% kürzen. Siehe auch Heizkostenverordnung.
Sie wird ja nach Verbrauch abgerechnet. Allerdings vermutlich nach geschätztem.