Heizkosten bei nicht Nutzung?

8 Antworten

Das ist völlig normal. Denn nur ein Teil der Kosten wird nach Verbrauch umgelegt. Der andere Teil wird nach Wohnfläche gerechnet. Daher entstehen immer Kosten, auch wenn du nichts heizt.

Das ist in der Heizkostenverordnung festgelegt. Daran hat sich der Vermieter zu halten.

Du darfst das nicht so betrachten, dass du für deine Nachbarn mitzahlst. Denn in Wirklichkeit ist es umgekehrt. Du brauchst nur deswegen nicht heizen, weil die Nachbarn für dich mit heizen. Wärst du in einer Wohnung an der Außenseite des Gebäudes, dann müßtest du selber heizen. Und dann würdest du es doch auch gerecht empfinden, wenn andere Wohnungen, die du indirekt mit beheizt, dir was von den Kosten abnehmen sollen.

Gibt es sowas wie einen Crashkurs in Sachen Mietrecht, den du empfehlen könntest? Solche Dinge sind sehr nützlich zu wissen, wenn es mal ums Recht geht.

@JohnDasBrot

Es gibt jede Menge Bücher zum Thema Mietrecht. Man sollte sich bestimmte Themen heraus suchen, die einen gerade interessieren, zb. Betriebskosten. Daher kann ich nichts empfehlen, da ich nicht weiß, was für dich gerade wichtig ist.

@Renick

Oke, trotzdem Dankeschön

Ein Teil der Heizkosten des Hauses und dem entsprechend auch deiner, wird gemäß Heizkostenverordnung nach Wohnfläche umgelegt, dass sind die sog. Grundkosten. Diese dürfen zwischen 30 und 50% der Gesamtheizkosten ausmachen. Die Quote muss mietvertraglich vereinbart werden.

Also: Auch wenn bei dir in Folge des Nichtheizens keine Verbräuche aufgetreten sind und dementsprechend die Verbrauchskosten Null betragen, musst du doch Heizkosten = Grundkosten bezahlen. Möglicherweise auch für  Andere mit, da ja zunächst die Basis die Gesamtwohnfläche ist und die großzügig geheizt haben. Du hast gespart, Schafwollsocken, Felljacke und Strickmütze und Filzpantoffeln um zu sparen und musst doch Heizkosten bezahlen. Lerne draus.

Danke alles sehr gut erklärt aber ich laufe im Winter mit Jogginghose und T-Shirt durch die Wohnung 😉

@Seiichi01

Da hast du bestimmt Rohre, die nicht isoliert sind und ausreichend Energie abstrahlen. Auch deshalb werden generell Grundkosten berechnet.

Theoretisch dürfte der Vermieter hier in solchen Fällen die Kostenberechnung ändern.

Das mit den warmen Sachen war eine Vermutung, weil es das tatsächlich so auch gibt, was natürlich eine Milchmädchenrechnung wäre / ist.

Im Mietvertrag habe ich auch schon geschaut aber da stand nichts darüber.

Hängen an den Heizkörpern keine "Verbrauchsmesser", darfst Du davon ausgehen, die Kosten für die Heizung hängen von der Wohnungsgröße ab.

Ferner werden in der Regel Kosten für Betrieb und Instanthaltung auf die Allgemeinheit umgelegt. Bei der von Dir genannten Summe würde ich mal darauf tippen.

Dann spielt es auch keine Rolle, ob die Heizung genutzt wurde.

Doch klar gibt es "Verbrauchsmesser" an den Heizungen. Der Mitarbeiter der die abgelesen hat, hatte sich auch gewundert weshalb dort überall Null stand

Und die Kosten für den Betrieb und Wartung sind extra aufgeführte kosten die ich selbstverständlich auch bezahlt habe und auch einsehe.

Auch wenn eine Wohnung nicht geheizt wird, fallen Fixkosten an wie Schornsteinfeger, Wartung etc.

Weiter sind Mieter verpflichtet ihre Wohnung im Winter auch bei Abwesenheit leicht zu heizen, damit kein Schimmel auftritt. Sie riskieren hier durch fehlende Sorgfaltspflicht eine Abmahnung.

Sind es draussen um die 0 Grad, dann schalten sich Heizkörper automatisch an, um Frostschäden zu verhindern. Die Heizung ist also tätig, auch wenn Sie diese überhaupt nicht aufdrehen.

Gemäß Heizkostenverodnung müssen Heiz-, auch Warmwasserkosten, zu einem Teil verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Das sind die sog. Grundkosten. Da zahlt man quasi einen Teil für die anderen Mieter mit.

Da spielt es keine Rolle ob und wieviel oder wenig man geheizt hat.