Heizkosten Abrechnung unklar!
Liebe leser,
wir haben unsere Heizkostenabrechnung für 2013 bekommen und sind ein wenig Ratlos.
Kurz zur Erklärung:
3 Wohneinheiten -EG ca. 80qm Wohnfläche (66qm Heizfläche) (unsere Wohnung) -1.OG gleich wie EG -2. OG gleich wie EG und 1.OG aber mit Dachschräge
Nun haben wir in unserer Kostenabrechnung 66qm für Grundkostenabgerechnet bekommen und die Dachwohnung aber nur 30qm. Das wissen wir weil dies eine gute Freundin von uns ist und uns ihre Abrechnung gezeigt hat. Leider wissen wir den berechneten Wert nicht vom 1.OG.
Kann dies aber so unterschiedlich sein!? Es ist eine Öl-Heizung. Zusätzlich haben wir im EG weniger geheizt als das 2.OG. ca. 400 einheitwn weniger bei einem Berechnungsfaktor von 0,1058996 EUR.
4 Antworten
Das das 2. OG von der Grundfläche gleich ist, wie das 1. OG kann unter normalen Umständen kaum sein, es sei denn, das Haus hat einen hohen Kniestock.
Der Kniestock ist praktisch die Außenwand über dem 2. OG bis zum Beginn des Daches. Sehr häufig ist dieser, wenn überhaupt vorhanden nur ca. 20 bis 30 cm hoch. Also sind die Außenwände innerhalb der Wohnung unter den Dachschrägen meist stark eingerückt. So ca. 1m bis 1,50 m. Je nach Dachneigung. Handelt es sich um einen langen, aber eher schmalen Baukörper, wirkt sich das schon mal gravierend auf die Grundfläche aus. Davon müssen dann noch die Flächen reduziert werden, die nicht die Mindesthöhe von 2 m erreichen. So werden aus einer scheinbaren Grundfläche von rund 60 m² plötzlich nur noch 40 m² und durch das Reduzieren aufgrund der bewohnbaren Dachschrägen, kommt man schnell nur noch auf diese 30 m².
Solltet ihr "geschockt" sein wegen der Höhe der Heizkosten im Abrechnungsjahr 2013, dann denkt einfach mal daran, wie es damals war: Schnee und Eis von Januar bis Ende März und kalt bis Mitte Juni bei relativ hohen Energiepreisen. Das hat die Heizkosten in die Höhe getrieben. Nicht eine falsche Flächenberechnung.
Bei dem Anteil der Heizkosten, der nach Fläche aufgeteilt wird, kommt ihr natürlich im Vergleich zum Dachgeschoss schlechter weg. Da fällt es dann auch nicht mehr so ins Gewicht, dass ihr weniger geheizt habt, wobei das von der Aufteilung abhängt: 30:70 oder 50:50 (Wohnfl.:Verbrauch)?
Vielleicht ist die Quadratmeterzahl der Dachgeschosswohnung kleiner festgelegt worden, wegen den Dachschrägen. Rate ich mal.
Unklarheiten bei der Betriebs- und Heizkosten versucht man zu aller erst mit dem Vermieter zu klären.
Termin vereinbaren, sich die Originalbelege vorlegen und die Abrechnung erklären lassen.
Das bei der DG-Wohnung weniger Wohnfläche angerechnet wird liegt an den Schrägen, auch wenn die Grundfläche gleich den anderen Wohnungen ist.
Denn in DG-Wohnungen zählen nur Grundflächen mit lichter Höhe von mindestens 2 m voll zur Wohnfläche, von 1 - unter 2 m nur zur Hälfte und unter 1 m gar nicht.
Für die Grundkosten ist es irrelevant wer wie viel oder wenig geheizt hat.
Und für die verbrauchsabhängigen Kosten sind, neben den Gesamtkosten der Heizanlage, die Gesamteinheiten des Objektes ausschlaggebend.
Wendet Euch damit an den Mieterschutzbund!
Mit diesen Angaben kann keiner sagen, ob eine Abrechnung korrekt erstellt wurde oder nicht!
Alles Gute
Ja und das kann man jederzeit werden! Das Geld ist gut angelegt.
Da muss man aber Mitglied sein!?
Logisch! Aber Du bekommst auch was dafür!
Kostenlos ist nix auf der Welt ;-)
Der Mieterverein will auch nur dein Geld. Ob die fachlich kompetent sind ist auch nicht immer der Fall.
Da muss man aber Mitglied sein!?