Heizkörper Messuhr : Wer trägt die kosten

7 Antworten

Der Vermieter kann ein Erfassungssystem kaufen, er kann diese auch mieten. Kauft er die Geräte, kann er anschließend die Miete erhöhen, bei freifinanzierten Wohnungen kann er 11% der Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Will der Vermieter die Geräte mieten, muss er sie Mieter hiervon vorher informieren. Er muss die Kosten mitteilen die hierdurch entstehen und zwar schriftlich. Ein Aushang der Heizkostenverteilerfirma z.b. im Hausflur reicht nicht aus AG Neuss WM 95, 46 Sind den Mietern die Kosten zu hoch, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Wiedersprechen mehr als die Hälfte aller Mieter im Haus, darf der Vermieter die Geräte nicht mieten, er muss sie kaufen. Hat der Vermieter die Mieter vorab nicht schriftlich über die geplante Anmietung unterrichtet, kann er die Leasing- oder Mietkosten nicht auf die Mieter umlegen. LG Berlin MM 2000, 278 ; LG Köln WM 90, 562

Hat der Vermieter das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, können die Anmietkosten über die Heizkostenabrechnung (§ 7 Abs 2 Heizkostenverordnung) auf den Mieter umgelegt werden. Aber der Vermieter muss auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten. Das AG Hamburg WM 94, 695 meint, Mietkosten für Erfassungssysteme, die 25% der Energiekosten ausmachen, seien unverhältnismäßig.

Quelle AZ wie angegeben.

Sofern der Vermieter die Meßeinrichtungen mietet, kann er die Mietkosten wie auch die der Ablesung auf den Mieter abwälzen.

kann er die Mietkosten wie auch die der Ablesung auf den Mieter abwälzen.

Wieso "abwälzen"? Das sind normale umlage fähige Nebenkosten!

@auchmama

Der Begriff "abwälzen" ist eine anderes Wort für "umlegen" zur eigenen Entlastung des Vermieters und damit zur Belastung des Mieters. - haben Sie mit Worten hinsichtlich des Sprachschatzes Probleme?

@schelm1

haben Sie mit Worten hinsichtlich des Sprachschatzes Probleme?

Sofern sie der Sache dienlich und neutral gewählt sind, nein! ;-)

@auchmama

"Abwälzen" ist im Mietrecht ein Fachbegriff und beinhaltet keinerlei Wertung...

Die Heizkostenverteiler müssten dann ebenso an den Heizkörpern des Vermieters angebracht werde. Die Installation und deren Kosten sind vom Vermieter zu tragen. Die Ablesegebühren (wenn er eine Firma beauftragt, was er aber nicht muss) sind dann anteilig auf beide Parteien umzulegen. Der Vermieter kann die HKV auch mieten oder leasen. Diese Kosten wären dann anteilig umlegbar. In diesem Falle wäre ein Dienst wohl für die ganze Sache zuständig.

Das zahlt die Vermieterin, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart (Umlage der Heizkosten)...

Die Abrechnung per Heizkörper dürfte pro Wohnung ca. 150 Euro pro Jahr kosten...

Die Messvorrichtungen sind Sache des Vermieters. Das Ablesen und errechnen des Verbrauchs, wird auf die Abrechnung umgelegt.

Hier ein Beispiel für solch eine Firma, die die Abrechnungen dann vornimmt:

http://www.techem.de/private-vermieter/erfassung-und-abrechnung/

Ich würde auf Verbrauchserfassung bestehen. Nur so werden die Kosten gerecht geteilt!

Bei halbe halbe müssten auch die Wohnungen gleich groß sein und das ist selten der Fall. Meist bewohnt der Vermieter die größere Wohnung und ihr würdet seine Heizkosten mit bezahlen ;-)

Sofern die Meßeinrichtungen gemietet wurden, sind diese Mietkosten auf den Mieter umlegbar!

@schelm1

Das steht bereits in meiner Antwort:

Das Ablesen und errechnen des Verbrauchs, wird auf die Abrechnung umgelegt.

@auchmama

Es fehlt aber der korrekte Hinweis, dass lediglich die Kosten für gemietete Zähler umgelegt werden können, während vom Vermieter erworbene nicht in der Weise umlegbar sind, wie dies eben bei Mietgeräten der Fall ist. Insoweit bedurfte Ihre Ausführung der erlätuernden Klarstellung, weil Ihre Antwort unzureichend ist!

@schelm1

Moment:

Die Messvorrichtungen sind Sache des Vermieters.

Und es folgt der Link, aus dem weitere Einzelheiten problemlos vom Fragesteller heraus gelesen werden können! Oder?

Soviel Eigenverantwortung traue ich eigentlich jedem User zu ;-)))

Und den Kommentatoren eine Portion "Leseverstehen" vorm Kommentieren!

@auchmama

Laien wie der Fragesteller kennen das nicht und das hat mt "Eigenverantwortung" nun rein garnichts zu schaffen! Sie haben es einfach unzureichend erklärt, dass da hinsichtlich der Kostenverteillast ein Unterschied zwischen gekauften und gemieteten Zählern besteht, ansonsten hätten Sie sich korrekt ausgedrückt und den Fragesteller damit vor einem Irrtum bewahrt!

@schelm1

Sorry, aber diese "überflüssigen" Kommentare, bringen mich nun doch zum Schmunzeln ;-)))

Wenn in einem davon, eine weitere vernünftige Erklärung gewesen wäre - ok - aber leider lese ich nur sinnlose Kritik und das hilft auch keinem weiter - ne, wirklich nicht!