Heiraten,Namensführung bei nicht Deutscher Staatsbürgerschaft?

5 Antworten

Also, hier geht es ja eigentlich um 2 verschiedene Dinge.

1. Hochzeit und welcher Name von wem angenommen werden soll und

2. Ausweisangelegenheiten.

Punkt 1 klärst du mit dem Standesbeamten, der kennt sich am Besten aus. Die Gesetze ändern sich leider häufiger. Wir wurden vor unserer deutsch-griechischen Eheschließung in der BRD beim Standesamt (vor -zig Jahren) gefragt, ob wir nach deutschem oder griechischem Namensrecht heiraten wollen.

Punkt 2: dafür ist dein zuständiges griechisches Konsulat zuständig. Dort bzw. über dieses wird dein Name dann eingetragen bzw. bekommst du einen neuen Ausweis. Das Konsulat ist ja die Vertretung der Hellenischen Republik, du musst dafür nicht nach Griechenland reisen oder dich einbürgern lassen....

Wer als Ausländer in Deutschland heiraten will, wird bei der Eheanmeldung gefragt, wie die Namensführung sein soll: Nach deutschem oder nach dem betreffenden ausländischen Recht.

Wird deutsches Recht gewählt, haben beide das Recht zur Namensführung wie ein deutsches Paar: Der Geburtsname eines der Partner wird gemeinsamer Ehename; derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

Die Alternative ist, wohl deutsches Recht zu wählen, aber keinen Ehenamen zu bestimmen. Dann führt jeder seinen bisherigen Familiennamen unverändert weiter. Ohne eine zeitliche Befristung kann nachträglich noch ein Ehename bestimmt werden; einzige Voraussetzung: Die Ehe besteht noch.

Was die griechischen Behörden namensmäßig mit deinem Reisepass machen, kann dir völlig egal sein. Wenn der Konsularbeamte der deutschen Namensführung nicht folgen kann oder will, hast du nach deinem Reisepass eine gespaltene Namensführung, d. h. du heißt in Griechenland anders als in Deutschland. Es entstehen dir dadurch aber keine Nachteile.

dann könnte ich ja genau so die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen meine Heiratsurkunde vorzeigen und in Deutschland den Nachnamen meines zukünftigen haben und ich Griechenland dann meinen Geburtsnamen oder ? also auf dem Perso...einen Reisepass brauche ich nicht ich reise nie außerhalb von Europa, sorry wenn ich nerve aber du scheinst dich auszukennen..

@Minionfu

Ob du nach der Einbürgerung auch die griechische Staatsangehörigkeit zusätzlich noch behältst (= Doppelstaater) oder nicht, ist völlig egal. Wenn dein hier bei der Heirat gewählter Familienname von den griechischen Richtlinien abweicht, heißt du dort zeitlebens anders, als es im deutschen Personalausweis steht. Das ist völlig legal und solche Namensdifferenzen kommen häufig vor. Während meiner Berufszeit hatte ich ständig mit derartigen Fällen zu tun.

Von euch beiden wird jeweils eine Geburtsurkunde benötigt. Ist dein Mann in Nürnberg geboren, kann das Standesamt (so viel ich weiß) direkt darauf zugreifen. Also musst nur du deine Geburtsurkunde vorlegen. Dann erhälst du, so wie meine Vorredner bereits geschrieben, ein Formular für die Namensführung. D. h. Du kannst damit entscheiden ob du deinen Namen behalten möchtest oder den Namen deines Mannes annimmst.

Ganz so einfach ist es bei dt/gr Eheschließungen trotz EU nicht. Man benötigt unter anderem auch ein Ehefähigkeitszeugnis, um sicherzugehen, dass der Nichtdeutsche nicht bereits im anderen Land verheiratet ist...dann müssen alle möglichen Dokumente übersetzt und zwischen deutschen und griechischen Behörden hin- und hergeschickt werden....all das braucht mehrere Monate Zeit und Geld..

dusolltest problemlos seinen nachnamen bekommen , da ihr beide eu - bürger seid , im deutschen standesamt helfen die sicher weiter

bei der heirat können die eheschließenden eine gemeinsame erklärung über die zukünftige namensführung der ehegatten abgeben, aber sie müssen nicht.

dann bliebe alles so wie es ist.

ich glaube dafür haben sie 5jahre zeit.