Heiraten und Ausziehen ohne elterliche Erlaubnis?!

15 Antworten

In Deutschland darf man heiraten, wenn man die Ehemündigkeit erreicht hat. Diese hat man normalerweise mit der Volljährigkeit. Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift befreien, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist. Eine 16jährige kann daher auch in Deutschland einen 18jährigen heiraten (und andersrum), wenn das Familiengericht dies erlaubt. Es muß aber ein konkreter Sachverhalt vorliegen, der dazu führt, dass in diesem Fall eine Ausnahme zu machen ist. Die Heirat ist dann sogar gegen den Willen der gesetzlichen Erziehungsberechtigten, also der Eltern möglich. Widersprechen diese kann sich das Gericht darüber hinwegsetzen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/ehemuendigkeit-ab-wann-darf-man-in-deutschland-heiraten/

Hallo,

ich sag es mal so: NEIN!

Du bist minderjährig und noch nichtmal eingeschränkt Geschäftsfährig!

Du darfst weder Heiraten - nichtmal mit Einverständnis in Deutschland!

Du darfst mit nicht ausziehen - selbst mit Einverständnis würde man das als Verletzung der Aufsichtspflicht bewerten!

Du kannst keine Verträge abschließen die eine in welchen Art auch immer rechtlichen Bestand haben! (Mit 14 bist du im Rahmen des Taschengeldparagraph bis ca. 50 € Geschäftsfähig!)

Gruß,

SebTM

doch, er ist beschränkt geschäftsfähig, trotzdem darf der nicht ausziehung und heiraten. Wie kommst du denn auf den Quatsch mit den 14 Jahren und bis 50 €.

@Eminara

Hat man mir damals als Richtwert beim Jugendamt gesagt ...

Nein natürlich nicht!

Deine Eltern sind verpflichtet, dass du eine Unterkunft aus. Sprich du musst mit Einverständniss deiner Eltern rechnen. Wenn jedoch kein gutes Klima bei dir zu Hause und du Unterdrückt wirst dann solltest du zuerst zum Jugendam gehen.

Nein darfst du nicht. Du hast aber die Möglichkeit zum Jugendamt zu gehen und zu fragen , ob es die Möglichkeit gibt euch gemeinsam in einem betreuten Wohnprojekt unterzubringen

Die haben andere Probleme ..:-(

http://www.gesetze.2me.net/eheg/eheg0001.htm

§ 1 Ehegesetz

Ehefähigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

§ 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

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§ 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

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na alles klar heiraten geht nicht .. Wohnung mieten auch nicht .....