Heirat mit einem aus dem Ausland?

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Der Ex-Mann muss damit rechnen, dass er abgeschoben wird, sobald die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Sicherlich wird dies keine "Nacht-und-Nebel-Aktion" sein, sondern es werden ihm Fristen zur Ausreise eingeräumt.

Die Ehefrau kann ihren Ehemann nicht abschieben und auch nicht abschieben lassen.

Wenn die Aufenthaltsgenehmigung für den Ehemann an den Status der Ehe gebunden ist, wird die Aufenthaltsgenehmigung mit rechtskräftiger Scheidung wirkungslos. Ab diesem Moment muss der Ex Ehemann mit der Ausweisung / Abschiebung rechnen.

Nein. So einfach kann man ihn jetzt nicht abschieben.

Wäre schon praktisch, oder?

Ja wäre es

§ 31 AufenthG sagt, dass man nach drei Ehejahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirbt.

Danke sehr

bei der fülle an infos und da es gar nicht um dich selbst geht, soll deine freundin bis nächste woche warten